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wer kent sich aus - Elterngeld

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Michilein358

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wie ist das nun eigentlich mit dem Elterngeld? ich geh schon mal vom schlimmsten/geringsten aus ;-) aber so aus interesse, wer kennt sich da aus? ich war 1,5 jahre elternzeit, gehe also ab mai wieder arbeiten! kind 1 kam im oktober 15, kind 2 voraussichtlich september 17. habe ein jahr ausgezahlt bekommen. kind 2 kommt ein monat vor dem 2ten geburtstag von kind eins. ich geh wohl 3,5 monate arbeiten und dann geht der mutterschutz mitte august los.... was wird denn nun herangezogen zur berechnung? nur die knapp 3,5 monate? Mutterschutz zählt nicht dazu? oder doch noch ein bisschen mehr?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Michilein358

Ich hatte diese Konstellation ähnlich gehabt. Allerdings bin ich nur 10 Wochen arbeiten gegangen. Gehalt wird durch 12 Monate geteilt. Da du dann wahrscheinlich unter 1000 EUR im Monat kommst, bekommst du bis zu 100% des durchschnittlichen Monatslohn. Plus 10% Geschwisterbonus allerdings mindestens 70 oder 75 € (bin mir nicht mehr ganz sicher). Somit bekommst du mindestens 370 Euro.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Michilein358

Geburt Kind 1 Oktober 15 Grundbezug wäre bis bis Okt 16 gewesen Geburt Kind 2 Sep 17 Jeder Monat nach dem 1 Geburtstag von Kind 1 fließt mit 0Euro in die Berechnung ein. In unserer Behörde werden Mutterschutzzeiten ausgeklammert. Wann genau beginnt Dein Mutterschutz? Es zählen die 12 Monate Einkommen vor Geburt bzw. Mutterschutz. Da Mutterschutzgeld eine Lohnersatzleistung ist und kein Einkommen. (Es gibt aber wohl Behörden die das anders betrachten - habe ich hier schon gelesen.) Einkommen hast Du von Mai 17 bis Juli oder August 17... also 3 x oder 4 x ... Diese Summen addierst Du und teilst die durch 12. Davon dann ca. 65%. Ist der Betrag geringer als 300€ gibt's 300€ Mindestsatz und egal wir, den Geschwisterbonus oben drauf.


Tini_79

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Ah, jetzt haben sich unsere Antworten überschnitten. Der MuSchu zählt nicht? Ok, hatte ich anders in Erinnerung,meine, man konnte wählen auf dem Formlar (Brandenburg)- aber sicher bin ich nicht.


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Hallo Tini, tja ja, bei uns im Landkreis zählen im Regelfalldie 12 Monate vor Mutterschutz. Es sei denn, der Bürger setzt dieses 1 Kreuzel anders. Ich habe hier aber auch schon gelesen, dass es Ämter gibt, die das wohl auch unter normalen Umständen mit rein nehmen... (Wobei mir dann unklar ist, wie man das "Einkommen" aus Mutterschutz nachweist. Es ist ja eigentlich kein Einkommen.) Ausklammerungs- Verschiebungstatbestände... Vor kurzem habe ich darüber mit Nenilein geschrieben. Siehe Link, in den Beiträgen sind auch Links enthalten, warum, wieso, weshalb wir das auf Arbeit eben so machen wie beschrieben... Ein Ergebnis kam aber leider nicht heraus... http://m.rund-ums-baby.de/forum/Elterngeld-beim-2-Kind_5150461.htm @Fragestellerin Rufe doch bitte bei Deiner Elterngeldstelle an und erfrage wie die das handhaben... Ich weiß nämlich nicht welche Auswirkungen das hat, wenn man im Elterngeldantrag das eine Kreuz anders setzt.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Michilein358

Es zählen die 12 Monate vor der Geburt, also auch der Mutterschutz. Ausklammern kannst du nur Monate mit EG Bezug, das trifft ja dann innerhalb der 12 Monate vor Sep 17 nicht zu. Also kommst du mit MuSchu auf vielleicht 5 Monate Einkommen. Je nachdem, was du verdienst und Steuerklasse usw könnte da schon noch etwas mehr als der Mindestsatz rauskommen, das kannst du dir online ausrechnen lassen.