LilaLaune123
Mein Mann und ich haben je einen Wohnriester-Vertrag. Eigentlich wollten wir diese zur Finanzierung unseres Eigenheims verwenden. Allerdings war letztlich eine normale Finanzierung günstiger. Mein Mann würde das Geld aus seinem Vertrag nun gern komplett entnehmen, um es für eine Sondertilgung auf unser Eigenheim-Darlehen zu verwenden. Dies ist beim Wohnriester ja Förderungsunschädlich möglich. Nun stellt sich die Frage: Gilt die Riester Beitragsgarantie auch bei der Guthabenentnahme? Im Vertrag steht nur, dass zu Beginn der Auszahlungsphase eine Beitragsgarantie gewährt wird. Zur Entnahme in der Sparphase lässt sich nichts finden und unser Vermittler kennt sich mit dem Sachverhalt leider auch nicht aus. Vielleicht hat hier ja jemand damit Erfahrung.
Die eingezahlten Beiträge in voller Höhe stehen dir nur zum Ablauf zu, bzw. bei Renteneintritt (dann natürlich als lebenslange Rente oder max. 30% Einmalzahlung aus gefördertem Kapital und Rest als Rente). Wãhrend der Laufzeit bekommst du bei förderunschädlicher Verwendung den aktuellen Wert (Rückkaufswert) und die Zulagen ausgezahlt. RKW ist nicht gleich eingezahlter Beiträge. Um die Beitragsgarantie nicht zu verlieren vielleicht doch keine Vollentnahme und 3.000 EUR im Vertrag lassen? Nur so als Idee....
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