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wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend

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sternchen1410

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hallo am 16.7 bekamen wir ein Bett für unsere Tochter geliefert was wir im Internet bestellt haben. 90 x 200 m. Die Bettfüße waren schief gebohrt. Wir sid dann aber erstmal am 18.7 in den Urlaub gefahren. Fotos haben wir dann am 01.08 gemacht als wir wieder da waren. Am 01.08 fiel uns auch auf, daß die Latte, die an der Längsseite für das Lattenrost da ist, nicht fest dran war. Und wenige std. später ist es dann kaputt gebrochen mitsamt meiner Tochter drin. Da es schon 23 Uhr bald war, hat mein Mann es mit Schrauben verstärkt. Nun bekommen wir die Firma nicht zu sprechen. Weder telefon, email, sonstiges. Widerrufsrecht ist laut AGB 14 Tag Nun sind die Fragen: - kann ich nicht 30 Tage nach erhalt der Ware das bett einfach zurück schicken? - Darf er mir was vom Preis abziehen weil mein Mann was daran gemacht hat? Würdet ihr erst ein einschreiben schicken mit Frist oder einfach das bett zurück schicken? Ich habe Angst daß wir dann gar kein Geld wieder bekommen. Und das bett einfach behalten seh ich auch irgendwo nicht ein. Sind immerhin 200 Euro. Mei Mann müßte es dann MOntag weg schicken da er dann zur Reha fährt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

huhu Mängel etc und Garantie sind nicht nur 2 Wochen allerdings weiss ich nicht warum Ihr es zurückgeben wollt und vorher daran rumbohrt... Ich hätte es sofort zurückgeschickt und Kind halt auf dem Boden schlafen lassen so doof das ist dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Wieso habt ihr das nicht gleich beanstandet mit den Füßen? Warum hat dein Mann dran rumgeschraubt? ich glaube nicht, daß dies dem Möbelhaus gefallen wird. Würde mir nie im traum einfallen, ein möbelstück, welches beschädigt ist oder mängel aufweist, selber dran hand anzulegen. das könnte schwierigkeiten heißen. einfach so zurückschicken würde ich es auch nicht, zumindest vorher anrufen. Was war das denn für eine firma, die weder telefonisch noch per mail kontaktierbar ist. kommt mir alles etwas komisch vor. "wohl billige ware gekauft wah?" Ihr werdet wohl rumstreiten müssen :(


Jana287

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Ich glaub das ist jetzt ne Frage der Kulanz, nachdem schon dran rumgeschraubt wurde. Stell Dir vor der Neuwagen hat ne Beule und Du versuchst erst selbst auszubeulen, bevor Du reklamierst ... würde auch keiner mehr akzeptieren. Versuchen kannst Du es. Einfach zurückschicken würde ich nicht, da hast Du ja noch Versandkosten. Versuch doch, einen Preisnachlass zu bekommen?


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Jana287

Hallo, ich glaube nicht, das ihr noch einen Anspruch auf Rücksendung habt, nachdem ihr selber an dem Bett herumgeschraubt habt. Zudem hätte ich die schiefen Beine SOFORT am 16.7. reklamiert und nicht erst am 1.8. Mit den krummen Beinen hätte ich das Bett gar nicht erst in Gebrauch genommen. Ich denke, dass das jetzt eine reine Kulanzfrage ist und wenn der Verkäufer bis jetzt nicht reagiert, dann würde ich mir da ehrlich gesagt keine großen Hoffnungen machen. Liebe Grüße Kerstin


speedy

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hi, die Frist für den Widerruf ist abgelaufen. Einfach zurückschicken ist somit nicht mehr. Du kannst jetzt noch einen Mangel geltend machen und den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern. Wenn du ihn nicht telefonisch oder per Email erreichst, bitte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung. Dann aber bitte nichts mehr am Bett rumschrauben. Sollte die Firma nicht reagieren, müsstest du den Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen. Gruß, Speedy