Mitglied inaktiv
Hi Mädels wer kennt sich da ein bisschen aus, Die Mutter stirbt es sind 3 Kinder da allerdings haben 2 davon nur die Kontovollmacht. Nun stirbt die Mutter und Konto soll 2500€ in den Miesen sein- müssen da alle 3 Kinder für gerade stehen oder ist das Sache von den beiden die die Kontovollmacht haben ? Leider sind auch keine Kontoauszüge auffindbar nehme an das die schonmal beiseite geräumt wurden. Würde mich mal interessen was ihr dazu meint ! LG Babyone2002
Hallo, meine Mutter war als sie verstorben ist,hoch verschuldet. Ich habe das Erbe beim Notar ausgeschlagen und gut war. Musste also nicht für die schulden aufkommen. Gruß elfentanz
Hallo sobald keiner der Kinder das Erbe ausschlägt sind alls dafür Haftbar und müssen das Konto ausgleichen. Sollte das Erbe ausgeschlagen werden, was man beim Amtsgericht machen kann (Tip auch für Enkelkinder ausschlagen) ist mann raus aus dem Schneider und muß für die Miesen auf dem Konto nicht haften. Hatte gerade so einen Fall in der Familie. LG Bianca
Da alle gleich erberechtigt sind,müssen auch alle 3 aufkommen.bzw.wenn das Konto aufgelöst wird, müssen alle zur Unterschrift antanzen. Ich mußte dieses letztens tun und sogar mit meinem Bruder unterschreiben, das wir haftbar sind falls noch mehr kinder auftauchen sollten. LG Chrissie
Hm und wenn nun einer das Erbe ablehnt dann muss keiner was bezahlen ??? Wird man da automatisch angeschrieben oder muss man sich da selbst drum kümmern ?? Total planlos lg
da gibt es Fristen mit Kenntnis des Todesfalles dagmar
Guthaben nud schulden erbst man egal welche Vollmachten man hat. Will ma ds nicht erben muss man die Erbcshaft auscshlagen. Auch Bürgschaften erbt man übrigens... dagmar
Also mein Tip ERBE AUSSCHLAGEN denn da gehts dann ja auch um die Kosten der Beerdigung Wohnungsauflösung etc Wir haben das bei meinem Opa auch gemacht sogar für unsee Kinder bei der Schwiegermutter waren wir zu naiv und haben mit den Geschwistern zusammen die Schulden geerbt praktisch mitten im hausbau... dagmar
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die Beerdigung musst du aber trotzdem bezahlen,egal ob du das Erbe aus schlägst oder nicht.
geht es nicht - das ist klar. Aber ich weiß nicht wer sich da an dem Kto. bedient hat ! LG
holen vermutlich gegen Bezahlung
Such dir innerhalb von 6 Wochen NACH bekannt werden des Todesfalls einen Notar und schlag das Erbe aus.Wichtig ist, dass dein Mann und deine Kinder mit drin stehen. Somit musst Du für nichts aufkommen. Mussten wir auch machen als mein Schwiegervater verstarb. Gruß
Nein musst du nicht. Als meine Oma verstarb, mussten alle ihre Einkünfte usw. offen legen und alle haben das Erbe ausgeschlagen und keiner musste die Beerdigung bezahlen, dass hat das Sozialamt übernommen. Gruß
Erbauschlagung hat auch mit den Schulden zu tun, wir mussten weder bei meiner Oma noch bei meinem Schwiegervater die Schulden übernehmen. Gruß
ich meine, wenn jetzt NUR die kleinen bankschulden vorhanden sind, aber sonst noch "vermögen" vorhanden ist, wäre eine erbausschlagung ja nicht so gut
erbe nicht ausschlage heisst nehmen was kommt guthaben oder schulden und in dem Fall wenn nichts da ist beim Erbe kann er auch keine Beerdigung zahlen wovon denn auch ! Und - wir hatten das - kein Geld nur Schulden und EIN Bruder meinte da eine große Beerdigung planen zu müssen und das is auch nicht zumutbar wenn das Billigste , so doof das klingt ! dagmar
wie es bei Oma/Opa ist,kann ich nicht sagen. Kinder müssen ihre Eltern beerdigen,egal ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht. Hab das schon 2mal durch.
Ja meine Eltern haben das Erbe ausgeschlagen, alle (4 Kinder) hatten zu wenig für die Beerdigung und das Sozialamt hat dann die Beerdigung bezahlt.
woher soll denn ein kind/Enke es nehmen wenn er selbst nichts hat. Dafür ist dann das Amt da aber eben das allerbilligste ! dagmar
Als mein Vater verstarb,haben wir Kinder das Erbe auch ausgeschlagen und die Beerdigung brauchten wir auch nicht zahlen.Wurde vom Amt übernommen und anonym gemacht. VG
Ruf die Kasse an. Die schicken Dir die Kontoauszüge auch zu. (besonders wenn es im Minus ist) Hatte dies Problem bei meinem Vater auch. Da hat die Lebensgefährtin nach dem Tod noch das Konto überzogen. Erbe erst ablehnen, wenn Du alle Informationen (Versicherungen) hast. LG Jana
... innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Sterbefalls! Ganz wichtig! lg Sanni
so war es bei mir , eher kann man ey nicht aufs amstgericht.
man bekommt post vom amtsgericht und ab da sind es 6wochen. hatten wir erst jetzt mit unseren vater gehabt. in denn brief war gleich ein termin wo man auf jedenfall hinkommen mussten. das ausschlagen hat uns allesn 10euro gekostet. die rechnung kam 5monaten erst bei uns an. wenn du es ausschlägst muss aber dein mann dabei sein wegen dem ausschlagen der kinder und nimm dein stammbuch mit wegen die kinder.
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