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Wer kennt sich aus bezügl. Sozialwohnungen?

Wer kennt sich aus bezügl. Sozialwohnungen?

liha

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Wenn man eine Wohnung an einen Sozialhilfeempfänger vermieten will, muß man da etwas besonderes beantragen? Oder macht das alles der Mieter und man bekommt dann das Geld einfach von der Behörde überwiesen? Wie erfolgt denn dann die Nebenkostenabrechnung? Direkt mit dem Mieter oder auch mit der Behörde? Es gibt ja Wohnungen, die beim Bau gefördert wurden, die NUR mit Wohnberechtigunfgssschein belegt werden dürfen. Aber geht das auch umgekehrt? Sind die vorgegebenen Maximalgrößen bei jeder Gemeinde anders oder gibt es da eine gesetzliche Vorgabe?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von liha

du erhälst das geld vom mieter und nicht vom amt. das amt zahlt nur in ausnahmefällen direkt wenn die person schon mehrfach mietschuldenprobleme hatte oder anderweitig auffällig wurde.aber zu 95% zahlen die leute das selber. ebenso die nebenkosten. die beantragt der mieter beim amt bekommt da das geld und überweist an dich. was die größe angeht kommt es soweit ich weiss aufs bundesland an. die einen haben ne maximalmiete (so wie hier in berlin z.b.) ,die andern ne maximale quadratmeter oder zimmeranzahl


findelkind

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Nicht ganz richtig was die Vorschreiberin sagt . Du als Vermieter kannst drauf bestehen das . das Amt die Miete bezahlt bzw. gleich überweist . Bei den Nebenkostenabrechnung würd es schon mal eng werden denn die Ämter haben ne Vorschrift und wenn da die Mieter zu viel verbraucht haben gibt es das nicht zurück aber man kan dan ne ratenzahlung mit dem Vermieter machen und das Amt beauftragen es auch gleich mit zu überweisen. Lg das andere ist Bundesland abhängig ne freundin 3 Person(1Erw.,2kinder) 60qm warm nicht mehr wie 420€ ihre kostet aber jetzt 485€ die fehlende summe muß sie selbst tragend LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von findelkind

auch nicht ganz richtig... hier wird selbst auf antrag des vermieters nicht direkt an ihn ausbezahlt. das ist geld ist das des sozialgeld oder hartz 4 empfänger ,was er an den vermieter zu zahlen hat. aber wie gesagt es gibt auch einzelfallentscheidungen...wenn da schon mal was vorgefallen ist wirst mit son einem antrag beim amt sicher schneller durchkommen


Mami-Franzi19

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Ich hatte bis jetzt 3 Wohnungen mit Hartz4 und jedesmal kontne ICH entscheiden das die Miete direkt überwiesen wird. Wie das mit den Nebenkosten läuft weiß ich nicht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

Ich kenne einen Fall beim Mieten wurde das abgesprochen dann wieder gegenüber dem Amt negiert und der Vermieter sieht nur ab und an mal die komplette Miete da der Mieter sein Geld für andere Dinge lieber ausgibt. Nebenkosten wie Strom etc würde ich den Mieter selbst beim Versorger abschliessen lassen, geht das beim Wasser nicht auch ? dagmar


liha

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Antwort auf Beitrag von liha

Danke für die Antworten. Wer die Miete überweist, ist mir im Grunde egal. Weil meine Mutter bei uns einzihen wird und da kann ich micht drauf verlassen, dass sie die Miete auch weiter gibt, die sie vom Amt bekommt. Aber meine Frage: Kann JEDE wohnung einfach so eine sozialwohnung werden, wenn sie die zulässigen Quadratmeter nicht überschreitet und die Miete im Rahmen ist, oder muß man da noch irgendetwas mache. Z.B. muß das amt irgendetwas prüfen, ob die wohnung geignet ist oder sowas? Die Wohnung ist ca. 32 qm klein und besteht aus einer Wohnküche, einem Schlafzimmer und einem Bad. Warmmiete sind 280 Euro, das dürfte doch okay sein, oder? Geht es überhaupt, eine Warmmiete zu verlangen? Die Wohnung han nämlich keinen eigenen Wasserzähler und keinen eigenen Gaszähler. Nur Strom ist sebarat. Kann das beim Amt so abgerechnet werden, oder gibt es da Schwierigkeiten wegen der Nebenkosten?


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von liha

eine Wohnung ist keine Sozialwohnung, nur weil sie die entsprechenden Quadratmeter hat. Die Errichtung einer Sozialwohnung ist in der Regel vorher staatl. subventtioniert worden und der EIgentümer verpflichtet sich auf Zeit im Rahmen der Bestimmungen die Wohnung zu einem bestimmten Mietzins an "Berechtigte", d.h. Leute mit niedrigem EInkommen zu vermieten. Deine Mutter wird wohl keine Probleme haben mit der Übernahme des Mietanteils, solange du nicht in die Pflicht genommen werden kannst und es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

huhu Ihr habt ein Mehrfamilienhaus und wollt eine Wohnung an die Mutter vermieten, die von Hartz4 lebt, oder ? Meine Bekannte hat auch Hartz4 und eine ganz normale Wohnung sich gesucht wichtig war, dass das Amt das vorher genehmigt hat und die schauten nach qm und Preis. Alles andere ist denen egal, ob das ne Sozialwohnung ist oder einem Millionär gehört der da früher drin wohnte nur die Rahmenbedingungen müssen halt stimmen. dagmar


liha

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Genau das wollte ich wissen. Hab mich wohl etwas kompliziert ausgedrückt, aber ich kenne mich mit sowas halt nicht aus. :-( Weißt du zufällig auch noch, wie das mit den Nebenkosten ist, wenn die nicht laut Zähler, sondern nur nach "Richtwerten" abgerechnet werden oder wenn es eine "Warmmiete" gibt? Ich werde wohl mal zum Amt gehen und da fragen nach den "Rcihtgrößen". Die haben da einmal im Monat so eine offene Sprechstunde (erst wieder am 08.07.11), da gehe ich hin. Aber ich wollte meiner Mutter schon mal vorher was sagen, ob das eher gut oder schlecht aussieht.