Mitglied inaktiv
Hallo, bin echt total verägert. Gestern war ein Prospekt eines grossen Sportgeschäftes in der Zeitung. JW Fleecepullis 50 % reduziert für EUR 19,99. Bin nach der Arbeit mit beiden Kindern im Schlepptau hingefahren. KEIN einziger Pulli da. Lt. der Verkäuferin waren sie um 10.00 Uhr alle weg. Hahaha.... Der Laden öffnet um 10.00 Uhr erst. Habe jetzt im Onlineprospekt geschaut. Dort haben sie das Angebot rausgenommen. Einzig dieses Bild fehlt einfach im Onlineprospekt, als wäre es nicht drin gewesen. Ich bin wirklich sehr sauer und komme mir wirklich v......t vor. Kennt jemand die Gesetzesgrundlage bezüglich der Werbeangebote? Ich empfinde es als reines Lockangebot... LG Bianca
Ich habe keinen § für Dich, aber was erhoffst Du Dir davon, wenn Du ihn hättest... Ist das nicht mittlerweile Alltag?
Ich möchte meinen Frust dort mitteilen und hoffe, dass es auch viele andere machen. Das ist mir in dem Sportgeschäft schon mehrmals passiert. Ich werde den Laden nun nicht mehr betreten und genauso oft weiterempfehlen....
gib mal bei google ein: angebote müssen vorrätig sein (und dazu vielleicht noch "gesetz") angebote, die nicht zum regulären sortiment des geschäftes gehören, MÜSSEN mind. 2 tage (ich weiß von 3 tagen) vorrätig sein. dieser zusatz: solange der vorrat reicht entbindet die ketten nicht davon, die angebote ausreichend vorrätig zu haben. man hat das recht als kunde, darauf zu bestehen, dass die filiale/zentrale den artikel ranbesorgt. am besten: 1. sofort zu einem vk gehen und unbedingt dieses gesetz ausgedruckt mitnehmen - vorlegen und darauf bestehen, dass das beschafft wird. und/oder 2. sofort eine mail an die zentrale schicken (auch mit dem gesetzestext) und dort verlangen, dass sich drum gekümmert wird! leider wissen das die wenigsten verbraucher und keine vk weist einen drauf hin, dass sie ja lt. diesem gesetz die genannte möglichkeit haben! auf keinen fall abwimmeln lassen! viel erfolg (hatte ich schon öfter auf diesem weg)
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