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Welche Steuerklasse nach Hochzeit zwei Monate vor Geburt

Welche Steuerklasse nach Hochzeit zwei Monate vor Geburt

LinchenBienchen

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Hallo ihr Lieben, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus!? Zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit von unserer Tochter, die am 30.04.19 zur Welt kam. Mitte September werden wir heiraten, Mitte Oktober beginnt mein Mutterschutz für unser zweites Baby. Meine Elternzeit von Kind 1 werde ich zum Mutterschutz beenden, um hier natürlich von meiner Vollzeitstelle vor ihrer Geburt zu profitierten. Ende November kommt voraussichtlich unser 2. Kind zur Welt und ich werde neue Elternzeit für zwei Jahre beantragen mit dem Ziel, im zweiten Jahr wieder auf 450€ Basis arbeiten zu gehen. Welche Steuerklasse wäre nun für meinen zukünftigen Mann und mich nach der Hochzeit sinnvoll? Vielen Dank für die Hilfe schonmal!


Lotusblume84

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Vermutlich 5 für dich und 3 für ihn. Beachte nur dass es zu Nachzahlungen kommen kann. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. Bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Ergibt sich ein höherer Steuersatz, wird dieser auf das zu versteuernde Einkommen exklusive des Elterngeldes angewandt.


Lotusblume84

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Vermutlich 5 für dich und 3 für ihn. Beachte nur dass es zu Nachzahlungen kommen kann. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. Bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Ergibt sich ein höherer Steuersatz, wird dieser auf das zu versteuernde Einkommen exklusive des Elterngeldes angewandt.


Mitglied inaktiv

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Wir sind in 4 4 geblieben,im Endeffekt zahlt man eh immer das gleiche an Steuern,nur dass man bei 4 4 eben was zurück bekommt,bei 3 5 kann die Nachzahlung Ordentlich reinhauen Schlimm ist es übrigens nach dem 450 EuroJob wenn man mitten im Jahr wieder anfängt,die Monate mit den 450 Euro werden dann bei Deinem Gehalt auf das Jahressoll aufgerechnet in den Jahren haben wir immer am meisten nachzahlen müssen wenn es also machbar ist sollte man entweder die Kombination 450 Euro und Festanstellung meiden,oder vorher ausrechnen ob man vielleicht trotzdem unter der Jahresgrenze bleibt weil man z.b.die 45o Euro nie ausgeschöpft hat und die Festanstellung dann nur sehr kurz ist ,oder eben umgekehrt,dass man weniger Monate in 450 Euro Verdient als in Festanstellung