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weist jemand von euch, wieviel man im Jahr als priv.Verkäufer bei Ebay

weist jemand von euch, wieviel man im Jahr als priv.Verkäufer bei Ebay

mama-07-09

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steuerfrei Verkaufen darf????? Ich habe jetzt mit meine Tante tel.und sie hat mir gasagt man darf nicht mehr als 500,- stimmt das???? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama-07-09

Nein, also zumindest hat das nichts mit den Steuern zu tun! Solange Du beim Verkauf der Sachen keinen Gewinn erzielst kannst Du soviel verkaufen wie Du willst! LG Sabine


rabbit80

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interessant und äuffällig wirst Du erst bei sehr vielen Bewertungen innerhalb eines Jahres. Der Gewinn ist rechnerisch kaum nachvollziehbar, bzw. Ebay berechnet keine Quote. Finanzämter sehen es nur an den Bewertungen.


sechsfachmama

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zu dm-zeiten waren es 800 dm, jetzt 400 euro (oder 450?) ich habe mich mehrfach mit finanzbeamten zu dem thema unterhalten - grad weil mich das thema "verkauf auf babybörsen" interessiert, und ... alles was man privat verkauft IST gewinn. es interessiert überhaupt nicht, dass man (logischerweise) früher irgendwann mal was dafür bezahlt hat. das FA geht von einem null-wert aus und alles was man als erlös hat IST gewinn. ganz strenggenommen und nicht umsetzbar ist es so, dass man im prüfungsfall für jeden artikel den einkaufsbeleg haben müsste (egal nach wieviel jahren und auch wenn mans privat jemanden abgekauft hat - wer auf einer börse, auf einem flohmarkt schreibt quittungen aus????), um gegenzubelegen, dass man 50 euro mal bezahlt hat und 20 euro dafür eingenommen hat, also letztlich hat man minus gemacht. das sind die ausgaben/einnahmen, die man eig. bei jedem pups nachweisen müsste. dazu kommen z.b. auf flohmärkten die standgebühren, bei ebay die gebühren, unkosten für porto, gefahrene kilometer usw. usw. in der realität siehts anders aus, denn das macht kein mensch. aber die pure gesetzlage ist so.


Mama mal 5

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Naja das scheint ja dann von Amt zu Amt verschieden zu sein denn mir wurde gesagt das es einen Schätzwert gibt der gegengerechnet wird und das es letztendlich eigentlich nur eine Art Vermögensumschichtung ist. Denn wenn du wie du schreibst die getragenen Sachen deiner Kids weiterverkaufst und du da nichts gegen rechnen darfst dann stimmt das nicht. Frech gesagt könntest du dann nämlich die Neuanschaffungen die du von dem Geld tätigst dagegen rechnen. Lg Steffi


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Mama mal 5

ja klar kann man die ursprüngliche neu/gebrauchtanschaffung gegenrechnen. das problem ist nur - wer bewahrt so lange kaufbelege auf? ich verkauf sachen teilweise 5, 10 jahre nach dem einkauf (da die kinder die inzwischen ja tragen) weiter. nach 2 jahren entsorge ich kaufbelege. und kauft man gebraucht auf börsen usw., dann schreibt keiner ne quittung. somit kann man eben nix gegenbelegen. frag mich nach wie vor, wie die genauen paragraphen sind usw.


Mama mal 5

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

daher ja der Schätzwert Lg Steffi