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Weil es gerade so in ist... auch Ebayproblem...

Weil es gerade so in ist... auch Ebayproblem...

SchwesterRabiata

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Vor ca. 6 Wochen einen Artikel ersteigert, per Paypal bezahlt. Angegeben war als Sendungsnummer eine Einschreibenummer, die so erstmal gar nicht abzurufen war. ALs ich nach 3 Wochen fragte, ob der Artikel unterwegs wäre, gab man mir nochmal die Nummer und das Versanddatum. Wenn ich das bei der Post in der Sendungsverfolgung eingebe steht da nur "Die Sendung wurde am 08.07.2015 eingeliefert." .... sie mag zwar eingeliefert worden sein, oder auch nicht, zumindest habe ich sie nicht bekommen! Und es steht auch nirgendwo, daß sie "ausgeliefert" wurde. Also habe ich einen Fall bei Ebay geöffnet, der wurde abgelehnt, mit der Begründung, daß der Verkäufer einen gültige Sendungsnummer angegeben hätte. Aha, aber ich bezahle Paypal und ein Einschreibung, damit gewährleistet wird, daß der Artikel ankommt, nicht damit er irgendwo eingeliefert wird, damit habe ich zurück argumentiert und Beschwerde eingelegt. Wurde wieder abgeschmettert, zwei mal. Ich als Empfänger durfte ja nicht einmal einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen, der Absender behauptet den schon vor Wochen gestellt zu haben, ohne Ergebnis! Und nun? Ist es rechtens, daß man extra mit Verkäuferschutz Paypal und Einschreiben kauft und auch belegt ist, daß die Ware nicht ausgeliefert wurde, und dennoch nimmt keiner die Verantwortung und erstattet das? Oder weiß wer noch eine Möglichkeit. Betrag war mit rund 30 Euro nicht so hoch, aber mich nervt die Art und Weise doch sehr... weil man ja gerade deswegen auch Paypal bezahlt, damit gewährleistet ist, daß die Ware auch ankommt und man im Falle das nicht, das Geld erstattet wird. Hmmm..... Schönen Tag noch... die Schwester


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

So wie ich es sehe ist die Sendung bei der Post "verloren" gegangen. War es ein versichtertes Paket kann man sich das Geld von der Post wieder holen. Wie genau das geht weiß ich aber nicht. War es nur ein Päckchen ist es nicht versichert und du hast Pech gehabt. Der Verkäufer hat dann alles nötige getan um seine Seite des Vertrages zu erfüllen. So sehe zumindest ich das. Jeckyll


SchwesterRabiata

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Zahlung per Paypal sollte ja versichert sein, oder nicht? Deswegen macht man es ja.... Der VK kann natürlich argumentieren, er weist nach, daß er verschickt hat und ich sage, ich kann nachweisen, daß ich es nicht erhalten habe... und genau für den Fall bezahle ich ja Paypal, damit es abgesichert ist... so mein Verständnis. Ich kann bei der Post nichts machen. Der VK hat angeblich versucht bekommt aber keine Rückmeldung... er kann ja viel erzählen.... und darf die Post einfach Sendungen verschwinden lassen, wo nachweisbar ist, daß sie sie verschlampt haben (egal ob versichert oder nicht)?


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

"Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab." Nachzulesen unter den AGBs: https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full


Alexa1978

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Rechne `mal gut mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 7 Wochen. lG, Alexa


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

danke:-) Gefällt mir zwar nicht, aber danke für die Erklärung. Ich bin davon ausgegangen, daß Paypal mir eine Garantie für den Erhalt bietet... ob der VK verschickt ist mir ja wurscht, wenn es hier nicht ankommt ;-) DHL hatte vor zwei Wochen ein Paket für mich auch verschlampt... einfach stecken geblieben im Einlieferungszentrum. Hab dann nach ner Woche angerufen, die wollten es suchen lassen per Hand, am nächsten Tag ging es weiter, zum Zustellungszentrum... und da blieb es wieder 3 Tage stecken... ich kam mir total veräppelt vor, wieder angerufen und 2 Tage später war es dann doch da. Aber da konnte ich halt als Käufer auch selbst handeln....


Ellert

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

also wird Paypal nichts machen die grieffen nur ein wenn der das nicht kann. Allerdings klingt es so als hätte er keine große Lust weiter nachzuforschen, denn bei versicherter Versendung hat er bei Nichtzustellung das recht da Ganze finanziell ersetzt zu bekommen so dass er Dir das Geld wieder überweist. dagmar


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich bin davon ausgegangen, daß es reicht, daß ich nachweisen kann, daß es nicht angekommen ist... was ja der Versandstatus bestätigt. Wessen Fehler das war ist mir egal, meiner ist es nicht.... warum soll ich was bezahlen, was ich nicht bekommen habe? So meine Logik... wäre ich der Verkäufer, würde ich natürlich andersherum sagen "Warum soll ich für was bezahlen, was ich beweisbar verschickt habe?" ;-) Aber irgendwer hat was falsch gemacht und verschludert... dann halt die Post... (im übrigen fehlt mir aus gleicher Woche noch ein Brief, der aber leider ohne Sendungsnummer geschickt wurde, waren beides WiiU Spiele)....


Ellert

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Ich hatte so eine Phase leider auch und man hat keine Chance zu beweisen auch wenn es so oft vorkommt was ja schon kein Zufall mehr sein kann. Wäre ich Dein verkäufer würde ich Druckm achen bei der Post zumindest schnell die Geldzahlung zu ihm durchzuführen. Dann gibt er Dir das wieder aber wie gesagt, ich bin nicht der VK dagmar


speedy

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Hi, eb...Käuferschutz greift hier nicht, wohl aber BGB, da ein gewerblicher VK haftet und ggf. neu liefern muss, bis die Ware den Endkunden tatsächlich erreicht hat - dazu reicht es noch nicht einmal, dass die Ware beim Nachbarn abgegeben wurde und dort verschollen ist. Sollte der VK nicht erneut liefern, stehen dir Anzeige und Privatrechtsweg offen. Gruß, Speedy


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von speedy

... die Ware bereits dem Versandunternehmen übergeben wurde (§447 BGB): http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html lG, Alexa