kababaer
Schlips zu treten. Haben naechstes Jahr Kommunion und ich will nun doch relativ zeitnah ein Restaurant mieten dafuer. Unsere 1. Wahl liegt sehr idyllisch am See. Nun wurd das aber von jemand neuen uebernommen ( die war vorher da lange in der Kueche und hatte selbst auch schon 3 mal nen Imbiss was immer schief ging) Karte wurd soweit uebernommen nur um asiatische Gerichte erweitert. Wuerden gerne da feiern. Was mir nur etwas Bauchweh macht ist das ie das wieder an die Wand fahren koennte und wir kurzfristig da stehen und nix hsben. Hatten auch schon angefragt Termin waere frei. Sie will dann Vertrag mit uns machen, damit wir nicht abspringen... will dann wenn wir es da machen nn auch ne Klausel in den Vertrag packen das wir auch abgesichert sind. Wie formulieren wir das am besten ?? Will sie nicht vor den Kopf stossen. Lg kaba Ps mit handy on
Also, in de Konstellation hätte ich da auch Bauchschmerzen. Vertrag hin - Vertrag her: Wenn sie den Laden vor die Wand setzt, nützt Euch jedweder Vertrag rein gar nichts. Wenn es dann einen neuen Pächter gibt kann es sein, dass er die Reservierung übernimmt; wenn nicht, steht Ihr eh im Regen. Von daher würde ich an Eurer Stelle versuchen, eine "Ersatzlocation" zu finden, die Ihr erst mal ohne Verbindlichkeiten reservieren könnt. Bis zur Kommunion ist es ja noch ewig hin, da kann in jede Richtung viel passieren ... LG
mal unabhängig von allen vorgeschichten, sowas kann doch immer passiern? woher will man wissen obs einen andere Gaststätte in 1 Jahr noch gibt? da kann immer mal was "passieren" ist doch quatsch. wenn du dort feier willst mach es. Sollte sie es nicht überleben dann müßt ihr was anderes schnell suchen oder alternativ optional noch eine andere Gaststätte "buchen" und die dann rechtzeitig absagen
wir hatten jetzt drei mal kommunion und noch nie mußte ich einen vertrag unterschreiben, daß wir auch wirklich kommen. das würde mich schon sehr stören. was wenn irgendwas dazwischenkommt, was man aber nie hofft. aber kann doch sein... im gegenzug kannst du nie sicher sein, daß es dieses lokal in einem jahr noch gibt und du kannst das auch nicht vertraglich festmachen. das geht nicht!!
...
Ich würde darauf bestehen, erst mal eine Reservierung zu machen und dann nächstes Jahr die Modalitäten absprechen. Einen "Vertrag" würde ich definitiv nicht unterschreiben. Und wenn das nicht möglich sein sollte, würde ich mir eine andere Location suchen.
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!