Mitglied inaktiv
Hallo, meine Söhne haben letzte Woche mit einem Klassenkameraden 2 Nintendo Spiele getauscht, also sie haben ihm 2 ausgeliehen und er ihnen 2. Übermorgen sollte zurückgetauscht werden. Dem Jungen sind heute in der Schule alle Spiele gestohlen worden auch unsere. Was mache ich denn nun - darauf bestehen, dass er sie neu kauft? LG Sabine
Ich denke mal, daß da ja eine Anzeige gemacht wurde oder? Ich hab keine Ahnung,was solche Spiele kosten (wir haben keine Konsolen), aber ich frage mich ernsthaft, warum hat er sie in der Schule dabei gehabt? Ich denke, ich würde darauf bestehen, daß er euch die beiden ersetzt - vielleicht irgendwo gebraucht kaufen oder so. Klar, hat er sie nicht kaputt gemacht oder so, aber auf fremdes Eigentum sollte man noch besser aufpassen als auf sein Eigenes!
Bis jetzt wohl keine Anzeige. Ich versteh die ganze Sache auch nicht. Habe heute erst davon erfahren, sie haben es heimlich gemacht. So ein Spiel hat mal knapp 40 Euro gekostet als sie neu rauskamen, mittlerweile gibt es sie schon günstiger. Grüße Sabine
Hallo! Also, ich würde mal abwarten, was die Mutter sagt. ICH würde das selbstverständlich ersetzen, auch weil ich das eigentlich auch vom Gegenüber erwarte. Wenn Sie gar nichts sagt, würde ich sie drauf ansprechen, zur Not guckste halt bei Ebay nach den Spielen gebraucht und sie soll Dir dann das Geld geben. Ich hoffe, die Mutter sieht das genauso. Gib Bescheid, wies ausgegangen ist, würde mich mal interessieren. LG Anja
andersherum zweifel ich, ob ich es erwarten kann. Er hatte wohl viele Spiele dabei, warum er das gemacht hat weiß ich aber nicht. Daraus kann man echt nur lernen. Grüße Sabine
Ich mein die, die deine Söhne derzeit von ihm haben? Das wäre doch evtl. ein Ausgleich?! LG SAM
aber wenn er sie nicht ersetzt, wird uns wohl nichts andere übrig bleiben. Ärgerlich ist es so oder so Grüße Sabine
weiss denn die Mutter davon ? LG dagmar
sowas müsste doch die hausratversicherung jener familie abdecken? wenn er z. b. schaden gemacht hätte an den spielen, die nicht sein eigentum sind, zahlt die doch auch? oder muss man die klausel diebstahl extra "dazubuchen"? verstehe aber nicht, wieso noch keine anzeige gemacht wurde. auch wenn nicht viel rauskommen sollte - es ist ein fall, der bei der polizei ist und manchem dieb kommts dann doch an ...
Hallo, also ich denke auch dass ihr die beiden Spiele wieder bekommen solltet. Jetzt kommt es eben darauf an, ob der Junge die Spiele heimlich mitgenommen hat, dann müsste er sie bei mir von seinem Taschengeld bezahlen, wenn es die Eltern erlaubt haben. dann sind die Eltern in der Pflicht. Ich würde meinem Kind nicht erlauben, dass es Spiele mit in die Schule nimmt, die ihm nicht gehören. Ich würde der Mutter vorschlagen, dass sie die Spiele auch gerne bei ebay oder so gebraucht ersteigern kann, aber ich wollte sie auf jeden Fall ersetzt haben. Bis die Spiele wieder da sind, würde ich die beiden geliehen behalten. Zum Thema Versicherung ist es so, dass die Versicherung so abgeschlossen sein muss, dass geliehene Dinge dazu gehören. Das ist nicht selbstverständlich. Meist sind geliehene Dinge nicht dabei. Wir haben unsere Versicherung gerade erst geändert, so dass geliehene Dinge dabei sind und auch wenn ein Besucherkind bei mir etwas kaputt macht, ist das bei mir abgedeckt. Liebe Grüße Sabine
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