Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Was mach ich jetzt? ...Ebay-Tussi, grrrr....

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Hey, also schnell mal kurz das Problem: Habe vor ca. 8 Wochen ein Langarmshirt versteigert für 2 Euro, in meinen Auktion steht immer ganz freundlich "Warensendung der Post ist möglich für 1,50 Versand, allerdings unversichert, d.h. auch ich hafte nicht für aufgerissene Tütchen oder verlorengegangene Sendungen, ich pers. empfehle den Versand per Hermes für 4 Euro versichert" So...sie wollte aber Warensendung u. wie es nu mal so ist, alle meine Sendungen (4 an dem Tag gleichzeitig) sind angekommen, nur ihre anscheinend nicht. So, habe ihr angeboten einen Nachforschungsantrag zu schalten, dieses auch gemacht, zur Post gerannt, hin u. her telefoniert, die Bearbeitung dauerte 4 Wochen, jetzt habe ich einen Brief der Post bekommen, dass (natürlich) nichts gefunden wurde, blah, blah. Jetzt will diese Frau ums verrecken ihr sch...Geld wieder haben, ich überlege ja gerade ob ich ihr schreibe sie scheint echt auf die 2 Euro angewiesen zu sein, ich möchte ja nicht Schuld sein, dass ihre Kinder wegen dieser 2 Euro Hunger leiden müssen. Mann, was soll ich denn machen? Sie wollte Warensendung u. wenn's nu mal schief gegangen ist, kann ich doch nichts mehr für, habe meine Pflicht doch mehr als getan, oder nicht? Was würdet ihr machen?


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Das hatten wir vor kurzem auch. Lt. Auskunft von Ebay und einer Anwältin liegt das Risiko des Sendungsverlustes bei unversichertem Versand beim Käufer, sobald der Verkäufer die Warenbsendung bzw. Päckchen bei der Post abgibt. D.h. sie hat keinerlei Rechte auf die 2 Euro. Immerhin hast du ja auch einen Verlust gemacht. Es liegt jetzt in deinem Ermessen, etwas zurück zu zahlen, aber rechtlich gesehen bist du auf der sicheren Seite. Lg Jana


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ihr risiko - ihr verlust ... fertig erzählen kann jeder viel und oft sind die leute, die sooo sehr jammern dann die, die genug geld für glimmstängel und überflüssigen krempel, süßkram für die kinder usw. übrig haben und dort nicht sparen bzw. nie sparen gelernt haben (sehe ich leider nur zu oft)


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Ihr Risiko !!! Kann sie denn beweisen, dass es NICHT angekommen ist ??? NEIN !!! Ich würde Ihr das schreiben und dann jeden weiteren Kommentar von ihr ignorieren. Übrigens... wieso verlangst Du denn für eine Warensendung 1,50... kostet doch bei der Post schon 1,65 ... ? LG


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Also meine Vorredner haben ja schon gesagt, dass Du auf der sicheren Seite bist. Allerdings möchte ich Dir ans Herz legen, wenn Du ihr schreibst, dass Du freundlich aber bestimmt bleibst. Ignorier die Spitzfindigkeiten und laß Dich nicht auf ein Niveau herunter, das Du eigentlich nicht nötigt hast :-) Idioten gibt es auf dieser Welt wahrlich schon genug


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...DAAAANKE Mädels... ! Jetzt geht's mir doch gleich besser...zu wissen, man steht doch auch der richtigen Seite, diese Ebay-Idioten sollten echt verboten weden, arg... Ich berichte mal...wie's dann ausgegangen ist. LG


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Vor allem weisst du, ob sie nicht nur behauptet, dass die Warensendung nicht angekommen ist, weil sie ihr Geld wiederhaben möchte. Man kann es ihr ja nicht nachweisen, dass sie die Ware nicht bekommen hat. Es gibt nämlich Leute, die reisen mit der Masche. Behaupten, sie haben nichts bekommen, obwohl sie die Ware haben, nur damit sie ihr Geld wiederbekommen und somit die Ware umsonst haben. Deshalb bleib hartnäckig und zahle kein Geld zurück. Gruß Sylvia


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Ich würde da sachlich bleiben. Entweder gar nicht reagieren oder wegen dem Frieden zurücküberweisen. Der Verkäufer versendet die Ware und ab Versendung geht die Haftung auf den Käufer über. Ich frage mich jetzt, ob man als Verkäufer nachweisen muss, die Sendung versandt zu haben?