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Was kann ich machen ... ebay

Was kann ich machen ... ebay

Leseratte

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Ich hatte ein DS Spiel verkauft. Nachdem ich von dem einen Käufer die Zahlungsbestätigung erhalten habe (die wo bei Ebay immer kommt, wenn man die Daten abruft), habe ich das Spiel abgeschickt. Geld kam leider nie hier an! Ich habe jetzt schon zig mal gemahnt, keine Reaktion. Was kann ich als Verkäufer überhaupt machen? Ware habe ich ja - JA ich habe daraus gelernt - schon abgeschickt. Bewerten kann ich ja nur positiv - weder neg. / neutral ist möglich. Kann ich jetzt pos. bewerten, aber dementsprechend den Text schreiben: wie Achtung vor dem Käufer, hat erhaltene Ware nicht bezahlt? Bringt Anzeige bei Polizei was (Wert ist eigentlich lächerlich - 17 Euro)? Was würdet ihr tun?


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Leseratte

haste nichtgezahlten artikel gemeldet? Anzeige geht..hab schon jemanden wegen 5 Euro angezeigt,net des geldes wegen sondern aus prinzip


Tanüscha

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Antwort auf Beitrag von Leseratte

Die Zahlungsbestätigung hat ja noch nichts zu sagen! Ich hatte schon sehr oft den Fall, dass es da stand, dass bezahlt wurde, Geld kam aber net an, entweder lag ein Zahlendreher vor oder sonst was... Gegen der Verkäufer kann man nichts machen! In den Fall ist es deine Schuld! Erst wenn Geld da ist, abschicken! Eine negative Bewertung wäre total ungerechtfertigt, da er ja nichts falsch gemacht hat, außer vllt. versäumt zu zahlen... LG


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Tanüscha

er ist einen gültigen kaufvertrag eingegangen


Tanüscha

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Kann er doch nichts für, wenn die´s einlig mit dem Verschicken hat? Ich nenne sowas verschenken!


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Tanüscha

diesem grund würde ich erst recht ne Anzeige schalten..wer so denkt,hat es nicht anders verdient außerdem wollte sie wissen,was sie machen könnte und nicht noch zig Fingerzeiger haben,sie weiß allein das sie hätte nicht abschicken sollen


Tanüscha

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Antwort auf Beitrag von Pelle

jaaaa und ich habe geschrieben, dass sie da nicht viel Erfolg haben wird! Wenn sie ein Gewerblicher Verkäufer wäre und hätte die Ware verschickt, dass er dann per Rechnung bezahlen kann und dies dann nicht tut, dann ok... aber so war das ein geschenkter Artikel...


Leseratte

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Antwort auf Beitrag von Tanüscha

Also ne neg. wäre schon angebracht. Ware hat sie ja erhalten, somit hat sie sich bereichert - meiner Meinung nach. Klar war ich dumm, ihn zu früh abzuschicken - waren halt viele Auktionen und ich wollte nicht täglich auf die Post.


safie

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Antwort auf Beitrag von Leseratte

Da kannst du gar nichts machen. Man schickt die verkauften Artikel ja auch erst los, wenn das Geld auf dem Girokonto gutgeschrieben ist.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von safie

erst mal würde ich nichts losschicken bevor das geld auf meinem konto ist. ich denke da bist du selber ein bischen schuld, du kannst es ja bei ebay melden, aber ich glaube auch nicht, das da groß was bei rum kommt


e-ve78

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

wenn nichts kommt und dud en Fall nach 4 Tgen schließt, bekommt er wenigstens ne Verwarnung nimm den Rest als Lehrgeld, erst zu schicken, wenn wirklich auf Konto... LG Yvonne


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von e-ve78

Hallo, ich sehe das nicht ganz so. Natürlich hat sie den Artikel verschickt, ohne dass sie Geld hatte, aber der Käufer hat gelogen. Er hat bei ebay markiert, dass er den artikel bezahlt hat und sie als Verkäuferin hat ihm vertraut und den Artikel losgeschickt. Außerdem ist der Käufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen. Ich weiß die AGBs von ebay nicht, aber ich bin nicht sicher, dass da drin steht, dass man als VK erst verschicken darf, wenn man das Geld hat. Aber wie geschrieben, ich kenne die AGBs nicht. Ich würde auf jeden Fall dem käufer ankündigen, dass ich eine anzeige schalte, wenn ich die Verkäuferin wäre und würde das dann auch tatsächlich durch ziehen, egal mit welchem Ausgang. Auf jeden Fall würde ich bei ebay einen nicht bezahlten Artikel melden. Liebe Grüße und viel Glück Sabine


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Leseratte

1. Fall bei eBay eröffnen, wenn noch nicht erfolgt (und einen nicht-bezahlten Artikel melden) 2. (über eBay-Account) via mail anschreiben und eine angemessene Frist setzen! Bitte beachte auch die Ferienzeiten / Urlaubszeiten, ggf. ist der Käufer noch in Urlaub und antwortet deshalb nicht, hat vielleicht aber eine logische Begründung warum Du keinen Geldeingang verzeichnen kannst... 3. Da Du die Kontaktdaten des Käufers hast, versuch seine / ihre Telefonnummer herauszufinden. Wenn möglich ruf an! Das hat schon so manchen säumigen Zahler in die Gänge gebracht (wenn z.B. Mutti dranging und dem Buben die Leviten gelesen hat!) 4. Wenn Du die Telefonnummer nicht finden konntest, schicke eine Aufforderung mit angemessener Fristsetzung per Einschreiben (kostet glaub ich knapp 2.- Porto zusätzlich, wär es mir aber wert!). 5. Anzeige wegen Betruges erstatten - rein aus Prinzip! LG


die stolze Mama

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Antwort auf Beitrag von Leseratte

Anzeige bei der Polizei bringt nicht viel - dein Geld kannst du nur über einen Rechtsanwalt einklagen. Habe selbst Erfahrung damit. Dass es dumm war voreilig zu verschicken wissen wir alle, aber ich würde dem Käufer eine Mail schicken und reinschreiben, dass er noch eine letzte Frist zum bezahlen bis... bekommt, ansonsten drohe ihm an dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Ich habe es schon einmal so gemacht, weil ich leider so dumm wie du war - es hat jedoch gewirkt und der Käufer hat dann doch noch bezahlt. Gott, war ich froh


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von die stolze Mama

Stimmt, eine Anzeige bringt nicht viel; zumindest nicht per se...tatsächlich müsste man den RA bemühen! Ob man DAS wirklich durchziehen mag? Wegen 17 Öken?! ABER: auf der anderen Seite, warum soll man es dem säumigen Käufer nicht auch ein bisschen erschweren?! Immerhin kriegt er Post von der Polizei (Ohje!), er sieht wie entschlossen man vogeht (ob man zum RA geht und vor Gericht kann er ja zu diesem Zeitpunkt nicht wissen)... und vielleicht, vielleicht ist das das letzte Quentchen um ihn weich zu kochen?! Wie ich oben schon schrieb: ich würd das in letzter Konsequemz tun - AUS PRINZIP! LG