Mitglied inaktiv
Hallo,wir haben evt, vor im sommer schwanger zu werden...:) (hört sich ein bisschen komisch an,ich weiß) mein sohn ist gerade 1 1/2 und wird ab nächsten sommer in die kita gehen mit 2. ich beziehe gerade alg (mir wurd gesagt es gibt keine andere finanzielle unterstützung,wenn ich mit meinem kind noch ein jahr zuhause bleiuben will. hat mich sehr ärgerlich gemacht,weil ich ja nicht unbedingt arbeitslos bin,sondern einfach mein kind noch 1 jahr zuhause betreuen möchte...naja... nun läuft dieses im sommer aus und mein frauenarzt sagte,das es bei einer erneuten schwangerschaft sein könnte das er mich krankschriebn müsste von anfang an (hatte in der letzen ss schwierigkeiuten und danach 1 fg) könnt ihr mir sagen,ob und was ich denn an unterstützung bekomme? danke schonmal im vorraus und liebe verschneite grüße(bei uns kommt "daisy" wohl bald an:P)
huhu warum sollte man fürs Schwagersein Geld bekommen ? Wenn du einen Job hast und nicht arbeiten kannst bekommst Du normal von der Krankenkasse Geld aber um ehrlich zu sein wenn ich nun schon so knapp wäre würde ich kein zweites Kind planen da es da ja noch knapper würde. Kannst Du nicht im alten Beruf weiterarbeiten und dann etwas sparen ? Ich hatte bei allen Kindern drei Jahre erziehungsurlaub aber als das erziehungsgeld auslief gabs logisch nichts mehr da musste der Verdienst meines Mannes reiche und unsere Ersparnisse dagmar
nein,das geld ist nicht unbedingt knapp,nur ich wusste nicht so genau wie es sich in dieser zeit verhält mit i-welchen anträgen stellen. wollte nur mal wissen wie es dann ist. wir wissen es ja auch noch nicht genau. war einfach nur eine frage um es vorhab schonmal zu wissen.
aus welchen Gründen auch immer ( ich habe auch die Kids genossen mit jedem Entwicklungsschritt) musst Du ggf dann, wenn das gehalt Deines Mannes nicht reicht Kinderzuschlag, Wohngeld etc beantragen dagmar
Du musst gar nicht arbeiten, hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Natürlich hat man dann keinen ANspruch auf Alg. Wenn du das Kind betreust, ist in der Regel der Erzeuger dir unterhaltspflichtig. Wenn du kein Geld hast, keinen leistungsfähigen Erzeuger deiner Kinder, kannst du auch staatliche Unterstützung (Alg II)beantragen.
...wenn du bzw. ihr noch ein kind plant
?
wenn die elternzeit vorbei und dein kind im kindergarten ist und alg I alle, dann gehste halt wohngeld/kinderzuschlag beantragen, harzen oder wieder arbeiten. oder ihr lebt dann halt ein wenig vom ersparten.
LG...
Vonny
danke für die antworten. ich wollte einfach nur nachfragen. da ich nicht wusste ob man dort i.welche anträge stellen muss oder so. weiß nicht warum man gleich son stempel aufn kopf bekommt das man n "aufkosten-anderer-lebendender"ist.
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