May.mama
Meine Tochter ist im Juli 2013 vom KiGa abgegangen, war 3J. im KiGa.
Jetzt kam von der Stadt ein Brief, wir sollen alles noch mal nachweisen, welches Einkommen wir hatten, ob noch nebenbei was dazu kam, ... .
Der KiGa-Beitrag wurde ihr aber nur von dem Einkommen von meinem Mann errechnet.
Da er aber so wenig verdient, haben wir dazu Wohngeld u. Ki.zuschlag bekommen, aber nicht angegeben, als der KiGa-Beitrag errechnet wurde (weil wir nicht die kompletten 3J. was bekommen haben).
Muss ich jetzt damit rechnen, dass wir nachzahlen müßen, wenn die sehen, wir haben teilweise Wohngeld/Ki.zuschlag bekommen?
Und WARUM wird das miteinberechnet (ist ja kein Einkommen)... wir bekommen es ja NUR, weil mein Mann ZU wenig verdient????
Kann es sein, dass die schon alle Papiere/Nachweise haben (von wem auch immer) u. uns jetzt nur kontrollieren/prüfen wollen, ob wir ehrlich sind u. alles angeben, rückwirkend?
Wohngeld / kinderzuschlag wird als Einkommen gerechnet und muss! Immer angegeben werden sonst macht man sich sogar strafbar muss nachzahlen und muss evtl sogar ne strafe Zahlen
DAS wusste ich nicht!
Außerdem, wenn die das berechnen, dann muss ja auch die Wohngeldstelle/Fam.kasse informiert sein, dass der KiGa-Beitrag doch noch erhöht wurde (nachträglich), oder?!
Wohngeld und Kinderzuschlag sind selbstverständlich Einkommen. Alle Gelder, die euch regelmäßig zufließen gelten per Definition als (Transfer-)Einkommen. Les' Dir bitte bevor Du irgendetwas tust genau die Regeln eurer Gemeinde für die Berechnung des Kindergartenbeitrages durch. Die Regularien sind von Stadt zu Stadt verschieden. Wenn Du dann weißt, was alles angegeben werden muss und welcher Beitrag nun fällig wird, sprich mit der Wohngeldstelle. Ob Du da rückwirkend aber nun höhere Zahlungen bekommst wage ich zu bezweifeln, denn für Deinen Fehler sind sie nicht verantwortlich. Wer falsche Angaben macht, hat da "Pech" gehabt.
Ist doch logisch, oder? Ihr (dein Mann) verdient nicht genug und ihr erhaltet zusätzliches Einkommen durch Wohngeld. ICH würde davon ausgehen, dass ein Datenabgleich stattgefunden hat und JETZT alles richtig angeben.
Hallo, ... wenn man arbeitslos wird, gibt man das ja auch sofort an. Übrigens kann bis zu 3 Jahren nach der KiGa-Zeit eine Nachberechnung erfolgen. Stellt sich z.B. heraus, dass die Mutter nach Festsetzung des Beitrags mit dem Kindesvater zusammengezogen ist, wird dessen Einkommen natürlich mit angerechnet. Dann muss u.U. für mehrere Jahre nachgezahlt werden. Gruß, Goldbärchen
Wow, du kennst die Kindergartensatzung der Heimatstadt der TE?
Hallo, nein, woher auch. Aber die grundsätzlichen Dinge sind mir sehr wohl bekannt, auch aus dem eigenen Arbeitsumfeld. Gruß, Goldbärchen
Ob aber auch in der betreffenden Gemeinde eine 3-Jahresfrist besteht, weiß doch keiner von uns. Kann sein, muss aber nicht.
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