Mitglied inaktiv
wie schwer dürfen die eigentlich sein?? 500g?? und die darf man doch auch in so kleinen kistchen schicken, nicht nur in umschlägen, oder!? lg nina
a
was sind denn die richtigen maße??
wir haben letzten eine warensendung als kiste bekommen die war verschlossen`??? ![]()
Als Warensendung können Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind, versandt werden. Allen Warensendungen können kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben sowie die Rechnung und ein entsprechender Zahlscheinvordruck beigelegt werden. Schriftliche Mitteilungen sind darüber hinaus nicht zugelassen. Warensendung müssen die Aufschrift "Warensendung" tragen und dürfen nicht verschlossen sein. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt. Maße von Länge 100 bis 353 mm Breite: von 70 bis 300 mm Höhe: bis 150 mm Gewicht: bis 500 g 1,65€ als Maxi verschlossene WarenSdg.dürfen nur Großkunden wie Neckermann, Quelle usw. versenden. Logisch kann man es als Normalbüger auch versuchen und oftmals klappt es , aber richtig ist es nicht. anja
danke!!! könnte die ja eigentlich frankieren und in den briefkasten bzw päckchenkasten stecken, oder1?
a
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder