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Ware kaputt nach einem Tag/kein Bon/Hilfe!

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Hallo Ihr Lieben! Bitte bitte helf mir jemand mal. Grosses Problem, einen Kompressor gekauft für 199,00 beim Discounter. Dann alles schnell ausgepackt und entsorgt und ab in die Werkstatt damit um am Auto damit arbeiten zu können und was ist??? Das Ding funktioniert nicht! Problem ist ich war mit den Kindern unterwegs, alles schnell schnell und in Eile und Stress und jetzt hab ich keinen Bon Mehr und auch die Verpackung ja schon vernichtet. 199,00 Euro!! Oh man ich könnte heulen! Was kann ich tun jetzt? Zurück bringen und dann? Nehmen die das überhaupt ohne Bon? Ich brauch den Kompressor ja (wir restaurieren einen Oldtimer) Gibts nicht irgendwelche Paragraphen oder so für so einen Fall? Bitte gib mir jemand einen Tipp! Ich danke Euch, ganz liebe Grüsse


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wo hast es den gekauft?? ist ne reklamation, geht auch ohne bon.


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Hi :) Es war bei Norma. Ist sowas wie Lidl. ( ich sags nur weil nich jeder Norma kennt) Ich hab echt Bammel. Viele Verkäufer sind so komisch drauf wenn man ohne Bon ankommt und wollen einen einschüchtern) Is nich bös gemeint, aber ich bin echt ganz zittrug weil es sind 199,00€. Viel viel Geld. Und meine Schuld den Bon zu vertüddeln. Aber manchmal ist das so wenn man gestresst unter Zeitdruck mit Kindern irgendwo hingeht.


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du mir karte bezahlt hast könntest du evtl den kontoauszug mitnehmen. ich arbeite selber bei H&M und dort kannst du auch ohne kassenzettel umtauschen (kriegst dann einen gutschein) oder reklamieren, bei einer rekla. steht dem kunden das geld zu.


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(wie ich hier schon öfter postete ...) (auch wenn sich die Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ...


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Du kannst nicht von einem Umtausch sprechen, wenn es um eine Reklamation geht....Es geht hier nicht um einen Umtausch sondern um eine Reklamation. Der Unterschied ist, das man bei einer Reklamation nicht auf einen Umtausch bestehen kann, weil der Hersteller drei Mal die Gelegenheit haben muß, bevor der Käufer das Recht einer Wandlung hat... LG


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Was sollte der Hersteller mit dem Bon vom Endkunden ?? Interessiert den Hersteller Null ...


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du hast recht - mir ging es nur darum, aufzuzeigen, dass es erstmal grundsätzlich möglich ist - hier ist zwar vom umtausch die rede (der ja eh auf kulanzbasis erfolgen KANN), aber so ähnlich ist es auch bei reklamationen. a) ist es ein aktionsartikel von norma, den es so vermutlich nur bei norma gibt b) hat sie zeugen, denn ihre kinder waren dabei c) hat sie mit karte bezahlt, dann gilt der kontoauszug wie kassenbeleg allg. vielleicht ausführlich nochmal googlen unter: Reklamation ohne Kassenbon und sollte alles nix nützen, würde ich an norma schreiben. habe dazu noch das hier gefunden: http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2670823.html Re: Reklamation ohne Bon (Autor: F r &2; n k, Antwort nach 16 h, 23 Min) Also, ich arbeite seit 5 Jahren in der Serviceabteilung eines Media Marktes als Abteilungsleiter. Ein Händler unterliegt der gesetzlich geregelten Gewährleistung (Fristablauf 2 Jahre nach Erhalt der Ware). Wenn ein Produkt mangelhaft ist, hat der Verkäufer zuerst die Möglichkeit der Nachlieferung (Austausch), Nachbesserung (Reparatur) oder Minderung (Herabsetzen des Kaufpreises). Der Käufer (also du) steht in der Nachweispflicht, dass das Produkt an einem bestimmten Zeitpunkt und genau bei diesem Händler gekauft wurde. Das einfachste Mittel ist hier der Kaufbeleg. Aber auch ein Zeuge kann hinzugezogen werden. Sollte der Händler diesen Zeugen nicht akzeptieren, und es käme (was unwahrscheinlich ist) zu einem Rechtsstreit und einer Anklage vor Gericht, ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Überzeugung des Richters. Auch eine Eidesstattliche Versicherung kann abgegeben werden. Wie gesagt, letzten Endes ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit.


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...denn wenn das Gerät (oder was auch immer) älter als zwei Jahre ist, braucht er nicht reparieren, umtauschen oder sonstwas... LG


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Ich wollte mit meinem Einwand auch nur drauf hinweisen, das viele den Unterschied zwischen Reklamation und Umtausch nicht kennen...wieviele Kunden gehen in einen Laden und bestehen auf Umtausch, das das aber eine Kulanzsache vom Verkäufer ist, wissen die wenigsten....(im Gegensatz zur Reklamation) LG


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http://www.gutefrage.net/frage/reklamation-ohne-quittung http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2693303.html


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Das hört sich so an, als wären die Hersteller so fiese Möppe, die nur auf den Ablauf der 2 Jahre warten, um dann zu sagen " 2 Jahre um lieber Einzelhändler, sieh zu wie Du mit dem Endkunden fertig wirst !" ...


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Was hat der Einzelhändler nach zwei Jahren damit zu tun??? LG


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Glaubst Du der Hersteller kommuniziert direkt mit dem Endkunden über die Reklamation ? Der Kunde muss sich an den wenden, wo er das Teil gekauft hat, also beim EH und nicht bei Hersteller. Hersteller und Endkunde haben keine Geschäftsbeziehung miteinander. An wen wendest Du dich denn, wenn Du beispielsweise nach über 2 Jahren feststellst, das an deiner Küche die Fronten aufquellen ? Rufst dann den Hersteller direkt an oder geht man wohl erstmal da hin, wo man es gekauft hat ?


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Bei Aldi z.B. kann man innerhalb 4 Wochen Dinge zurückgeben. Nach den 4 Wochen verweist Aldi an den Hersteller.


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Gut, vielleicht ist es bei diesen Discounter Dingern anders .... Arbeite bei einem Hersteller, kommuniziere nur selten mit Endverbrauchern, eben die, die sich "verirrt" haben. Alles andere läuft nur über den GH oder EH. Allerdings produzieren wir auch ein sehr hochwertiges Produkt und der Einzelhändler wäre dumm, wenn er solche Kunden, die so ein Produkt kaufen, im Regen stehen lässt und einfach nur weiter verweist.


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kommunizierst Du als Kunde mit dem Einzelhändler, aber wenn Deine Garantie abgelaufen ist, wird der Einzelhändler nichts anderes machen, als Dein Gerät oder sonstwas zum Hersteller zu schicken und dann wird nach Kostenvoranschlag repariert...auf die Kosten vom Kunden... LG