lukko34
Geht um einen Käufer bei ebay, der nicht zahlt.
Ich ahbe schon mal einen "Fall eröffnet", weil eine Käuferin nach Auktionsende nicht gezahlt hat. Sie hat sich sogar ein paar Tage später von Ebay abgemeldet und war damit auch nicht mehr greifbar. Dann bekommt sie eine Mail von Ebay, kann sich bis dann und dann melden und die Sache klären (hat sie nicht) und danach bekommt man als Verkäufer eben die Gebühren und Provision von Ebay erstattet und kann die Ware neu einstellen. Ärgerlich, aber wenigstens kein Verlustgeschäft. ;) Jule
Einen Fall habe ich schon vor 4 Wochen eröffnet, aber bis heute hat sich nichts getan. Ich möchte jetzt einen Mahnbescheid erlassen. Kostet dieser mich etwas oder nur den Käufer? Und wo reiche ich den ein? Beim zuständigen Amtgericht von mir oder bei dem des Käufers?
Kannst das dann auf die am Ende ggf zu pfändende Summe draufschlagen soviel ich weiss aber lohnt die Summe wirklich ? Hat er die Ware schon bekommen ? dagmar
Das muss sich aber schon lohnen für einen Mahnbescheid. Unter 50€ würde ich niemals was machen.
Hallo, ich hab das mal gemacht, hab über ein anderes forum was verkauft. Hab die Ware verschickt, weil ich die Dame kannte. aber kein GEld bekommen. Habe sie über wochen mehrmals angeschrieben, keine Reaktion. Damals ging es uns finanziell sehr schlecht, ich hatte das Geld fest eingeplant zum einkaufen (waren ca 40€). Da wir Rechtschutz haben, bin ich zum Anwalt, der hat sich drum gekümmert. leider war es wohl so, das der Gerichtsvollzieher da angeklingelt hat und hat das Geld für mich einkassiert. War schade, aber wie gesagt, wir brauchten das Geld. Kosten hatte ich keine. Also wenn du REchtschutzversichert bist, geh doch zum Anwalt. Andreawdu
zahlen die auch bei Internetverkäufen? Ist doch ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen worden oer sehe ich das falsch? Kosten wären 80 Euro + Porto.
huhu klar bist Du im Recht aber ggf hat die garkein geld und am Ende hast DU die Kosten und auch einen Titel ud kommst dennoch nicht ans Geld ? Schaden an sich hast DU keinen wenn Du die Ware noch hast über ebay kannst Du Dir die Gebüren wieder gutschreiben lassen Ich habe auch zwei solche Kadidaten.... dagmar
Hi, kannst du selbst und online machen - Kostenrechner und Auskunft zum zuständigen Mahngericht gibt es im Inet, sind bei deinem Betrag ca. 40 Eur, die du aber vorstrecken musst und auf den Kaufpreis aufschlagen darfst. Formulare online ausfüllen, keinen Fehler machen, sonstige Auslagen angeben und Ausdrucke der eBay-Auktion als Belege beilegen. Der Betrag wird dann vom Gerichtsvollzieher eingezogen und dir dann überwiesen - es sei denn, der Käufer widerspricht, dann musst du zurückziehen (und bleibst auf dem Geld sitzen) oder eine Klage auf Zahlung einreichen. Das Problem in deinem Fall wird aber sein, dass beim Kauf Zahlung und Lieferung Zug-um-Zug erfolgen müssen, d.h. der Käufer hat gegen die Kaufpreisforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, so dass ich hier auf ein MV verzichten würde. Eher naheliegend wäre ggf. eine Anzeige wg. Eingehungsbetrugs - auch das bringt viele Käufer schnell wieder auf die Spur... Gruß, Speedy
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