Mitglied inaktiv
war das hier gestern - die frage wegen der kündigung der LV ich habe da jetzt einen musterbrief zu es ging darum, dass die versicherungen mehr zahlen müssen als nur den rückkaufwert (mind. das eingezahlte geld, abzüglich verwaltungsgebühren) also wer da interesse hat, dem kann ich dann einen musterbrief zukommen lassen lg daggi
Ich hab mal bei meiner LV geschaut und da haut das mit dem Rückkaufswert so hin. Die eingezahlten Beiträge bekommt man definitiv nicht zurück. MfG
schreibe ihn hier aber auch nochmal rein diese verwaltungsgebühren sind unrecht und sie MÜSSEN dir das geld was eingezahlt wurde wieder auszahlen lies mal hier http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-versicherter/lebensversicherung-rueckzahlung-bei-vorzeitiger-kuendigung-moeglich.html lg daggi
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