ursel66
Hat das schon mal jemand gemacht? Unser Problem: Handy verbilligt (logisch) mit Vertrag gekauft, schon nach 4 Wochen kam der 1. Defekt und der Händler verweist an den Hersteller (darf er nicht, hat er aber und wir sind hier zu einem "Ansprechpartner des Herstellers"). 4 Wochen repariert und nach 3 Wochen ein neuer Defekt. Gleiches Procedere - sprich eingeschickt. Erneut 4 Wochen gewartet und jetzt das gleiche Problem wieder. Wir wollen eine Wandlung und der Händler bietet natürlich nur den Handykaufpreis an, Vertrag soll weiterlaufen und mehr nicht. Meine Kenntnis der Rechtsprechung: Gebundenes Rechtsgeschäft, d.h. beide Verträge werden gewandelt. Aber wir haben ja bereits fast 1 Jahr den subventionierten Kaufpreis mit der Grundgebühr bezahlt, haben wir Anspruch auf Erstattung? Ich hab keine Rechtschutz, aber einen guten Anwalt (für umsonst).
Warum fragst Du nicht Deinen umsonst Anwalt?
Der hat schon 2 Briefe geschrieben. Und bezieht sich halt immer auf Urteile. Ich möchte mal wissen, ob es schon mal jemand geschafft hat, beide Verträge zu wandeln. Vielleicht gibt es ja Tipps, die mir helfen können.
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