HeikeB1969
Hallo ! Es sind wieder falsche “Ermittlungsverfahren” eMails von einem angeblichen Rechtsanwalt namens Olaf Kaltbrenner unterwegs. Der Grund soll angeblich sein: “Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten - in diesem Fall musikalische Stücke. Also Vorsicht! yahoo hats direkt in den SPAM geschoben. Ist recht gut zu googeln ! Lg Heike Guten Tag, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkbegangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichenNutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich umgeschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeigegegen Sie erstellt. Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta StuttgartIhre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37 Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungenerfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruchunseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziertmit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet undfur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein. * alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlenLink: http://www.paysafecard.com/de Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligenUkash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziellaufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhaltendieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
Der Herr hat mir auch geschrieben... Also NICHT bezahlen!!
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