Luni2701
Wie ist das? Wann zahlt eine Versicherung bei Kindern und wann nicht? Problem ist, Kinder hier haben unser Auto zerkratzt. Grade haben wir auch rausgefunden wer von den 6 Kindern das war, 3 haben es bezeugt. Die haben schön kringel auf unsere Heckklappe "gemalt" Wer Zahlt das bei Kids die zwischen 9 und 11 Jahre alt sind. Springt da die versicherung ein oder nicht.
Hallo, ich würde die Eltern ansprechen und die müssen für Schadensbeseitigung sorgen. Die Kinder sind über 7 und damit teilweise strafmündig (oder wie das genau heißt). Haben die Eltern eine Haftpflicht: zahlt diese (bei richtiger Formulierung). Haben sie keine: zahlen die Eltern. Theoretisch könntet ihr auch Anzeige erstatten.
Hi, wenn die Eltern eine Haftpflicht haben, kann es sein, dass diese den Schaden übernimmt. Wenn nicht, sind die Eltern persönlich haftbar, sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Das ist aber bei Kindern in dem Alter schon schwer, da noch an Geld zu kommen, denn dieses Alter muss man nicht mehr rund um die Uhr im Blickfeld haben. Ich kann dir nur raten, den Schaden von der Polizei aufnehmen zu lassen und auch dort die Zeugen anzugeben. Die Versicherung tun sich mit der Schadenbegleichung viel leichter, wenn sie eine pol. Akte anfordern können als wenn sie verschiedene Aussagen vergleichen müssen... Gruß, Speedy
Hallo, danke. Wir wussten bisher leider nicht wer es war. Ein teil der Jungs hat eben geklingelt und uns gesagt wer es war. Wir hatten die Jungs die wir vermuteten nämlich angesprochen und gehfft das irgendeiner uns bescheid gibt, was ja nun auch der fall war. Wir werden auf jeden Fall zur Polizei gehen und es Anzeigen. Wllte halt nur wissen wie unsere chancen auf Schadenbeseitigung stehen, wegen des alters für die Versicherung. Denn zu hlen ist bei denen wohl eher nicht viel :-( Ich hoffe ja das die überhaupt ne versicherung haben.
Naja, in dem Alter ist es ja sogar so, dass die Kinder selbst schadenersatzpflichtig sind. SPrich mit Anzeige und Urteil würden die Kinder den Schaden ersetzen müssen. Deshalb zahlen meist die Eltern, aber wenn da nichts ist
Notfalls bis in 30 Jahren pfändbar.....das würde euch jetzt natürlich auch nicht helfen. ![]()
Kinder unter 14 sind schuldunfähig...daher können sie auch nicht direkt belangt werden, sondern wenn, dann nur die Eltern wg. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Die Anforderungen daran sinken aber, je älter die Kinder werden. Also über die Schiene kaum Chancen, wenn dann üver eine Haftpflichtvers. der Eltern, die die Kinder mit einschließt. Gruß, Speedy
Deshalb ist unser Auto so versichert, dass auch Schäden übernommen werden, die von anderen verursacht werden und mal wieder kein Name an der neuen Beule am Auto steht! Wie oft haben wir einen riesen Kratzer im Lack wenn wir einkaufen waren oder die typische Einkaufswagenbeule im Auto....sagt natürlich auch niemand bescheid *nerv* Bei uns zahlt das dann die Vollkasko, weil wir das extra mitversichert haben.
Dies gilt unter 7! Nur mal als Beispiel - grad schnell gegoogelt: 2.Die Verantwortlichkeit des Minderjährigen wird gemäß § 828 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in drei Altersgruppen unterteilt: Minderjährige unter 7 J. zw. 7-10J. zw. 7-18J. 1.Bei der Altersgruppe der unter 7-jährigen ist das Kind für den Schaden, den es verursacht hat, nicht verantwortlich. Weil ein Kind bis zu diesem Alter keine Einsichtsfähigkeit oder Gefahrenbewusstsein für sein Handeln hat. 2. In der Altersgruppe der 7 bis 10-jährigen sind Kinder für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem KfZ, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn, einem anderen zugefügt haben nicht verantwortlich. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn das Kind vorsätzlich gehandelt hat. Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, dass Kinder frühestens ab Vollendung des zehnten Lebensjahres im Stande sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs Rechnung zu tragen. Weil sie dann erst die Geschwindigkeit und Entfernung der herannahenden PKW einschätzen können und sich gefahrenadäquat verhalten können. Dabei hat der Gesetzgeber auch auf die Erkenntnis zurückgegriffen, dass Kinder in dem Alter von 7 bis 10 Jahren wegen ihres Laufund Erprobungsdrangs, Affektreaktionen, ihrer Impulsivität und mangelnder Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamischen Verhaltens nicht in der Lage sich verkehrsgerecht zu verhalten. Diese Vorschrift bezieht sich aber nur auf den motorisierten Straßenverkehr, denn nur dort befinden sich die Kinder in der Komplexität und der Unübersichtlichkeit der Abläufe in einer besonderen Überforderungssituation. In diesem Umfeld wirken sich die Entwicklungsdefizite von Kindern aus. Demgegenüber aber weisen der nicht motorisierte Straßenverkehr und das allgemeine Umfeld von Kindern gewöhnlich keine vergleichende Gefahrenlage auf.
Hallo, ich kann euch nur davon abraten, mit jur. Halbwissen aus dem Netz da ran zu gehen. Es liegt eine Sachbeschädigung vor, die nach dem StGB zu beurteilen ist - da sind Kinder unter 14 schuldunfähig und sind damit nicht zu bestrafen. Parallel dazu kommt in einigen Fällen auch eine Schadensersatzpflicht nach bürgerlichem Recht hinzu, z.B. aus dem zitierten § 828 Abs. 1 BGB. Diese ist aber in 90% der Fälle ohne Relevanz, da die strafrechtliche Beurteilung bei gleichzeitigem Vorliegen durchschlägt (so handhaben es zumindest die deutschen Amtsgerichte). Dem Sinn nach entspricht das der Wertung, wer strafrechtlich an derselben Handlung keine Schuld hat, kann auch nicht vorsätzlich eine deliktische Handlung nach dem BGB begangen haben. Somit ist § 828 hier nur Theorie und kann nicht isoliert gesehen werden.
Kinder unter 14 sind zwar nicht straffähig aber auf jedenfall schadensersatzpflichtig, soweit ihnen bewußt war, dass man keine Kringel auf fremde Autos malt, wovon ich stark ausgehe, ansonsten wären die Eltern ersatzpflichtig.
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