Mitglied inaktiv
ich dächte, es gelesen zu haben. geht immer noch um unser auto. die von der dekra veranschlagte summe wurde genehmigt. das autohaus hat aber sehr großzügig angesetzt, was da alles ausgewechselt werden müsste. ist man verpflichtet, in einer werkstatt alles reparieren zu lassen und die versicherung zahlt nur, wenn die rechnung der reparatur vorliegt? habe von bekannten gehört, dass sie sich haben "nach gutachten" auszahlen lassen und eben nur das nötigste gemacht haben. wir hatten schon mal nen kasko-schaden bei dieser versicherung und da stand dabei, dass wir die rechnung vorlegen müssen und erst danach kam das geld direkt an die werkstatt. bin ich verpflichtet, der versicherung nachzuweisen, welche sachen ich wo wie habe machen lassen?
wir hatte auch mal sowas,Lackschaden.
Haben das Geld bekommen und nie die Sache nie neu lackieren lassen
elfentanz
Glaube das dann die MwSt. abgezogen wird. Du kannst dann mit dem Geld machen was du willst, bzw.zur Reparatur hin gehen wo du wilst.
du musst die MWST abziehen und eure Kasko Selbstbeteiligung .... LG Daniel
oT
genau wie dani sagt. Allerdings gibt mittlerweile bei den Versicherungen ein Modell, wo man etwas weniger bezahlt, dafür aber in die von der Ver. genannten werkstatt gehen muss.
huhu im Aprtil ist mir eine in unser auto gefahren erst ha die Arag abgelehnt dann unser Autohaus abgelehnt und wir bekommen wenn nur das was die Hinterhofwerkstatt die die Arag am anderen Ende der Stadt gefunden hat kosten würde und das ohne Steuer. dagmar
darauf musst du dich nicht einlassen. Ich würde das einen Anwalt regeln lassen. Die Kosten muss die Versicherung übernehmen.
s
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