julis05
Hallo, meine Tochter hat zu Weihnachten ein Teleskop bekommen, gekauft Mitte November bei gewerblichem Anbieter in Ebay (39,90€). Teleskop wurde Weihnachten zum ersten mal aufgebaut und wir stellten diverse Mängel fest. Verkäufer angeschrieben, ja er muss es zurück nehmen und überweist das Geld zurück soblad das Teleskop bei ihm eingetroffen ist, wir sollen es frankiert zurücksenden. Wer muss die Versandkosten tragen? Danke und viele Grüße
Der Verkäufer. http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_9.html "Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises ... Sofern der Verkäufer die defekte Ware nicht direkt bei Käufer abholt, muss er in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). Beruht der Mangel auf einem Verschulden des Verkäufers, so kann der Käufer auch eine Erstattung der ursprünglichen Versandkosten verlangen. ..."
bei Mängel muss er auch die Versandkosten zurückerstatten.
Die letzten 10 Beiträge
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn