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Urteil BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07 Hinsendekosten bei gewerblich

Urteil BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07 Hinsendekosten bei gewerblich

Mitglied inaktiv

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BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07 Hinsendekosten - Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen. BGB § 312d Abs. 1 Satz 2, § 356 Abs. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346; Richtlinie 97/7/EG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 1. § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 357 Abs. 2 Satz 1 und § 346 Abs. 1 BGB sind richtlinienkonform dahin auszulegen, dass vom Verbraucher gezahlte Zusendekosten nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages zurückzugewähren sind, dem Verbraucher gegen den Verkäufer also ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. Bei Fernabsatzverträgen können dem Verbraucher die Kosten für die Hinsendung der Waren insoweit nicht (auch) für den Fall auferlegt werden, dass dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB Gebrauch macht. Eine anderslautende Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern im Rahmen von Fernabsatzgeschäften stellt eine Zuwiderhandlung gegen verbraucherschützende Vorschriften dar. 2. Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen


Anja1867

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Heißt das also? Wenn ich, beispielsweise Schuhe kaufe, die 15 € kosten, plus Versand dann, sagen wir mal 19,90 € und die passen oder gefallen mir nicht. Dann muß ich zwar die Rücksendekosten zahlen, aber der VK muß mir die von mir bereits gezahlten Versandkosten zurückerstatten? Oder wie ist das? Kann mir das mal jemand so erküären, daß auch ICH das kapiere, bitte! LG Anja


Samsine

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Antwort auf Beitrag von Anja1867

Es geht da um die HINSENDE-Kosten; nicht um die Rücksendung. Wenn Du etwas für 50 Euro + 5 Euro Versandkosten bestellst (egal, wie viele Teile) und ALLES zurück schickst (Widerrufsrecht bei Fernsabsatzverträgen) muss der Verkäufer Dir nicht nur das Geld für die Ware, sondern auch für den HINVERSAND bezahlen. In diesem Fall also gesamt 55 Euro. Wenn Du ein Teil der Sendung behältst, musst Du die Versandkosten selbst tragen. Was die RÜCKSENDUNG angeht kann es, je nach AGBs, allerdings sein, dass Du diese bei einem Wert unter 40 Euro selbst zahlen musst. Im o.g. Fall würdest Du aber auch dieses Geld erstattet bekommen. Zumindest habe ich das so verstanden ... LG


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von Samsine

Okay, ich danke euch :) Haben ihm nochmal geschrieben, EIG. müsste er das ja nicht blablabla. Aber letzten endes kriegen wir doch die Hin-Versandkosten zurück