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ursprünglicher zustand einer wohnung beim auszug ?

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hallo ihr lieben, wir werden demnächst umziehen und man sollte ja rechtzeitig anfangen den ursprünglichen zustand der wohnung wieder herzurichten. in meinem fall meine ich jetzt das man ja die wände weisst, bzw neu tapeziert und weisst, wenn es keinen nachmieter gibt der eventuell übernehmen möchte. nun erzählte mir letzténs ein bekannter das man das wohl nicht mehr machen müsse, das das jetzt aufgabe der vermietung sei. leider hab ich davon ncihts gehört, und auch ncihts drüber gefunden. und in unserem mietvertrag steht halt die klassische klausel, "in ordnungsgemäßen zustand zu übergeben, und den ursprünglichen zustand wiederherzustellen" nun hab ich gesehn das hier min. ein mitglied selbst häuser verwaltet, ledier weiß ich den nick nicht mehr und würde mich freuen wenn jemand antworten hätte


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Bei uns ist es so geregelt, das man bei Einzug renoviert....ich meine, das das zählt, was im Vertrag steht :-) LG


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wir haben die wohnung als renovierungsbedürftig angemietet, also müsst eich hier eigneltich mitm hammer durchlaufen um den ursprünglichen zustand wieder herzustellen


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z.B. Küche, Bad alle 3 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flur alle 5 Jahre Diese Fristen wurden im Dezember 2007 gekippt. Wir hatten so einen Mietvertrag, sind im September 2008 ausgezogen und haben NICHT gemalert. Wir haben nur Dübellöcher verschlossen etc.


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ich bin noch recht jung, und das ist unsere erste eigne wohnung von daher bin cih noch nciht so vertraut mit diesen ganzen sachen. aber in meinem vertrag steht etwas von schönheitsreparaturen und und das diese in einem zeitraum von alle 3/ alle 5/ alle 7 jahren auszuführen sind. sind das diese fristen? und beduetet das diese gekippt wurden das man nun immer malern etc muss beim auszug oder das man es garnciht mehr machen muss ? verstehe das leider nciht so ganz


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Diese Fristen sind hinfällig, d.h. wenn man einen Mietvertrag kündigt, der diese Fristen enthält, muss man beim Auszug NICHT malern. Mängel muss man aber sehr wohl beseitigen, ansonsten kann es sein, dass die Kaution nicht vollständig zurückgezahlt wird. Ich suche mal was Schriftliches dazu bei google.


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Ich nehme an, dass ihr während Eurer Mietzeit mal gemalert habt bzw. die Wohnung so aussieht als ob sie mal gemalert worden wäre?! Sie darf nicht völlig heruntergekommen sein ...


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ach das ist lieb, ich komm so langsam nämlich an meine grenzen mit dem ganzen formellen kram, ist so schwer zu verstehen, und möchte ja nicht nachher da stzehen mit gepackten kisten, schon im gehen und dann sagt der vermieter stop stop wie siehts denn hier aus xD würde uns natürlich ne menge arbeit erspraren und geld natürlich auch was wir für die neue wohnung nehmen können. noch dazu wohnen wir im altbau und wer schonmal im altbau gewohnt hat weiß was tapezieren hier bedeutet ^^


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Grundsätzlich gilt: Ohne besondere Vereinbarungen im Mietvertrag ist der Mieter überhaupt nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Das ist Sache des Vermieters (BGH RE WM 85, 46). Oft enthalten Verträge Klauseln über eine Renovierung beim Auszug. Eine solche Regelung ist unwirksam, soweit die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit völlig unberücksichtigt bleiben (OLG Hamm RE WM 81, 77; OLG Frankfurt RE WM 81, 272; LG Berlin WM 93, 261). Der Vermieter muss dem Mieter die Möglichkeit geben, in Eigenarbeit zu renovieren. Wenn im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen oder Renovieren steht, dann ist der Mieter auch nicht zur Renovierung verpflichtet (BGH RE WM 87, 306). Alle Klauseln kann man an dem Grundsatz messen: "Der Mieter soll nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat" (LG Kassel WM 82, 245; WM 83, 84; LG Koblenz WM 83, 91). Eine Vertragsklausel, nach der der Mieter bei unerwartetem Auszug schon nach zwei Jahren alle Räume komplett renovieren muss, ist unwirksam (LG Hamburg WM 91, 681). Eine Verpflichtung die laufenden Schönheitsreparaturen regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Jahren auszuführen, ist ebenfalls unwirksam (LG Hamburg WM92, 476; LG Berlin GE 92, 1327). Der Mieter muss dann überhaupt nicht renovieren! Denn es ist unzulässig, die Klausel so auszulegen, dass angemessene Fristen gelten (LG Berlin NZM 99, 954; GE 99, 983; WM 96, 758; ...) http://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-nun-renovieren-und-malern-zum-auszug-oder-nicht google einfach mal nach den ganzen Aktenzeichen, wenn Du es ausführlicher haben möchtest.


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also wir haben ja als renovierungsbedürftig angemietet, aber die wände waren frisch tapeziert und geweisst, wir wohnen auhc erst im zweiten jahr jetzt hier drin, haben aber die wände halt unserm geschmack entsprechend überstrichen. wir haben außerdem noch im badezimmer eine neue decke eingezogen mit halo spots und in der küche auch mit rigipsplatten eine schräge gebaut und halo spots versenkt überm esstisch.laminat verlegt in 3 räumen was wir denke ich drin lassen werden.außerdem fenster und türen lackiert und die küche gelfießt. alles in allem sieht die wohnung tausendmal besser aus als damals... haben echt ne menge schweiß und geld hier investiert *schnüff* das darf doch drin bleiben oder? zumal man ja bei renovierungsbedürftigkeit auch spielraum hat wurde uns damals gesagt. das fällt doch unter wohnwersteigerung oder ?


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"Oft enthalten Verträge Klauseln über eine Renovierung beim Auszug. Eine solche Regelung ist unwirksam, soweit die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit völlig unberücksichtigt bleiben" heißt das ich nciht renovieren muss wenn cih ausziehe bevor ich schönheitsreparaturen laut frist durchführen müsste? das wäre nämlich der fall, schönheitsreparaturen sind laut vertrag erst 2011 fällig. aber: (vertrag) schönheitsreparaturen sind sind fachgerecht auszuführen, die schönheitsreparaturen umfassen tapezieren/streichen der wände und decken, das streichen der fußböden, den innenanstrich der fenster, das streichen der türen und der außentüren von innen etc etc aber erst alle 3/5 und 7 jahre. und wir wohnen erst im 2. jahr hier und: bei beendigung der mietverhältnisses ist der mieter verpflichtet spätestens bis zum vertragsende den ursprünglichen zustand fachgerecht wiederherzustellen, es sei denn, dass der nachfolgemieter die einbauten zu den gleichen bedingungen übernimmt. was gilt denn nun?


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speedy hat alles gut zusammengefasst.


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Hi, es ist richtig, dass starre Fristen für Schönheitsreparaturen nicht mehr gültig sind. Nicht weggefallen ist aber die generelle Pflicht, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Und wenn sie so aussieht, dass gemalert werden müsste (z.B. Ränder von Möbeln, Fingerspuren um die Lichtschalter...), dann darf der Vermieter diese Arbeiten verlangen oder vornehmen lassen. Letztlich muss der Vermieter also nicht mehr Kosten tragen als früher, nur darf er nicht mehr pauschal verlangen, dass eine Wohnung z.B. bei Auszug generell gestrichen werden muss (unabhängig von Mietdauer und Zustand). Das Fazit für den Mieter daraus lautet daher in den meisten Fällen, dass es günstiger ist, selbst vor Auszug zu renovieren, als auch nur 50% der Handwerker-Kosten zu übernehmen... Ggf. ist es sinnvoll, nach dem Ausräumen der Möbel und rechtzeitig vor der Übergabe eine Begehung zusammen mit dem Vermieter vorzunehmen und dabei ein Protokoll über die noch vorzunehmenden Arbeiten zu führen. Dann kommt es später zu keinem Streit bei der Abnahme. Oder direkt schriftlich mit dem Nachmieter einigen - ggf. wollen die ja andere Farben etc. Viele sind da mit einem Zuschuss zu den Kosten der Farbe zufrieden und man spart sich die ganze Arbeit... Gruß, Speedy


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ich kenne es so das pastellfarben bleiben können,alles andere nicht es sei denn der nachmieter übernimmt es so kann aber natürlich auch quatsch sein wir haben meinem vormieter gesagt er soll es so lassen u wir haben alles in ordnung gebracht,denn wenn er da mit weiß rüber geht u ich dann nochmal weil es mir nicht gefällt u dann im nachgang vielleicht noch farbe,dann ist die wand ja bald nen meter dick (übertrieben gesagt)


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was im Vertrag steht. Wenn es eigentlich der Fall ist das die Wohnung ohne alles übergeben wird könnt ihr alles abreißen. Dies hatte ich bei meiner letzten Wohnung das ich sie zwar mit Tapeten übernommen hatte die ich selber runtergerissen habe (dafür ne halbe Miete gespart) aber als ich raus ging mußte ich es machen. Stand ja im Vertrag. Mein Mann mußte in seiner letzten den ganzen Kram weiß streichen, es waren so Arzt Tapeten drin. So ne art edle Rauhfaser. Sollte weiß sein. die wir zusammen vorm Haus hatten haben wir weder gestrichen noch sonst was gemacht. Auch nur Dübellöcher zu und gut war. Da war es dem Vermieter schnuppe wie, und der Nachmieter war super glücklich. Wir haben den eher reingelassen und er hat selber gemalt. Laut Vertrag hätten wir was machen müssen.