Mitglied inaktiv
Hallo! Ich wollt euch mal fragen, ob sich jemand mit dem Gewährleistungsrecht auskennt. Ich habe meinem Sohn zu seinem 3. Geburtstag eine Tasche vom Feuerwehrmann Sam für den Kindergarten geschenkt. Die Tasche wurde bei myToys bestellt und kam pünktlich bei uns an. Ab September 07 (Kindergartenbeginn) wurde die Tasche dann im Wechsel mit einer anderen Tasche genutzt. Nun hab ich in den Weihnachtsferien festgestellt, daß der Anhänger vom Reißverschluss weg ist und mein Sohn die Tasche nicht mehr ohne Hilfe Öffnen kann. MyToys hab ich jetzt angeschrieben, aber sie sagen, daß es sich um einen Verschleißartikel handelt. Beim Verbraucherschutzforum bin ich auf folgenden Gesetzestext gestoßen: < Ein Mangel an der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so muss die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen. > So eine Kindergartentasche wird doch für ein Kind gemacht, oder sehe ich das falsch?! Also muß sie doch auch stabil genug gemacht werden.... Nennt mich stur, aber die Tasche war nicht unbedingt billig und ich hätt schon gern, daß ich sie reklamieren kann... Wie seht ihr das? Bin ich im Recht oder einfach nur "verbohrt"? LG und danke für eure Hilfe hormoni
Na also ich glaube nicht, das Du da rein rechtlich eine Chance hast... Bei meiner Schwester war es mal so, das meine Nichte ein CD-Radio bekommen hat. Die Antenne hatte es ruck zuck hinter sich, war aber nicht schlimm, weil sie eh nur CD´s hörte. Dann ging der CD-Player kaputt (in der Garantiezeit) und die Garantie wurde nicht gewährt, weil die Antenne ab war. Auch wenn die Antenne nichts mit dem CD Teil zu tun hat. Sie hatte keine Chance.... LG Katja
Meiner Meinung nach: Für Mängel die innerhalb eines halben Jahres ab Kauf auftreten, muss der Verkäufer Gewährleistung übernehmen, danach musst du nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. lg, jule
Hallo, also ich finde, selbst wenn es sich um einen "Verschleißartikel" handelt, sollte dieser nicht schon nach 3 Monaten verschwunden sein. Deshalb würde ich MyToys nochmals anschreiben und auf den Gesetzestext hinweisen. Oder Du schreibst, wenn Du bei MyToys nichts erreichst den Hersteller nochmal direkt an. Viel Erfolg Marion
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