78bunny
Hallo und Frohes Neues Jahr, gibt es einen Zeitraum in dem man sich ummelden (Wohnungswechsel) muss, und was passiert, wenn man vergessen hat sich umzumelden (längerer Zeitraum)? lg bunny
denke schon das es da einen kurzen Zeitraum gibt, man muss ja schliesslich auch die Adresse im Ausweis ändern lassen, Versicherungen usw anschreiben um die Adrese ummelden, sonst kommt ja schliesslich irgendwann keine Post mehr an, vorausgesetzt man hat einen Nachsendeantrag gestellt. alexa
m
das haben wir auch eingehalten beim Auto haben wir es vergessen und einen netten Strafzettel bekommen *grummel* obwohl wir uns dann selbst gemeldet haben ! dagmar
Hier sind es 14 Tage Wir haben es mal bei unserem 1 Umzug schlichtweg vergessen und sind dann nach 6 Mon da hin und haben uns umgemeldet.Unsere Strafgebühr waren damal 20 DM für 2 Personen.Ich denke Heute wäre es mehr. VG
zwingen kann dich niemand
man muß sich doch ummelden, wenn man umgezogen ist...wo sollte das denn hinführen, wenn jeder macht was er will. Aber den Zeitraum weiß ich nicht....
Wer eine Wohnung bezieht hat sich innerhalb einer Woche anzumelden. Wird es nicht gemacht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es kann aber auch eine Verwahnung ausgesprochen werden. (die Verwahnungsgebühr ist deutlich niedriger) Es liegt im Ermessen der Meldebehörde, wie hoch das Verwahngeld ist. Kommt auch auf die Zeit darauf an, wie lange man dort schon wohnhaft ist. Ich arbeite auch in einem Bürgerbüro und wir verwahnen erst ab einem Monat ab 4 Wochen dann sind es 10 Euro. Nach 3 Monaten nehmen wir 30 Euro und ab 6 Monate nach Einzug sind es 50 Euro. Wenn man nicht mit einer Verwahnung einverstanden ist, wird ein Bußgeld fällig. Das liegt bei uns bei 100 Euro + Gebühren. Wir lassen uns keinen Mietvertrag vorlegen. Es kann schließlich auch eine Wohnung angemietet werden ohne das man dort einzieht. Ist laut Meldegesetz NW auch kein Nachweis über einen tatsächlichen Einzug. VG Nicole
Wenn man seine Adresse nicht mit Hilfe eines Dokuments nachweisen muss (z.B. Mietvertrag), dann ist man halt an dem Tag umgezogen, an dem man zur Meldebehörde geht ...
Um Missbrauch vorzubeugen dagmar
m
Wir sind am 25.06 umgezogen, Mietbeginn war der 01.07. Umgemeldet mussten wir bis 7.7. sein. Ob es Strafen zu zu spät sein gibt, keine Ahnung.
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