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U.A. Darf ein KV den Kindesunterhalt einfach so kürzen?

U.A. Darf ein KV den Kindesunterhalt einfach so kürzen?

kätzchen1981

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Hallo Ihr Lieben! Ich brauche mal Euren Rat. Vielleicht sind hier auch welche unter Euch, die sich aus eigener Erfahrung damit auskennen. Also... Ich bin geschieden und habe mit meinem Exmann 1 Kind (11 Jahre). Kurz nach der Geburt hat der KV uns verlassen. Er hat sich nie um sein Kind gekümmert, weder finanziell, noch väterlich. Der Unterhalt wurde immer bei ihm gepfändet. Die ersten drei Monate von den 11 Jahren hat er mal freiwillig bezahlt. Aber auch nicht das was er sollte, sondern nach Belieben. Er hat mir dann 50 Euro in die Hand gedrückt und gesagt: "Hier, das reicht ja wohl?!" Zudem hat er uns bei der Trennung ein Schuldenberg hinterlassen. Er ist zur Bank und hat sein Gehalt, mein Gehalt abgehoben und das Konto bis zum Limit überzogen. Seit knapp 11 Jahren wird er also gepfändet. Wie ich weiß, hat er viele Schulden gemacht und ist seit 2011 in der Insolvenz. Von dieser haben wir noch nicht einmal erfahren, dass er insolvent ist. Er hatte seinem Treuhänder verschwiegen, dass er Unterhaltsverpfliichtungen (laufend) hat. Vor einiger Zeit hat er meine Anwältin angerufen und ihr mitgeteilt, dass er jetzt arbeitslos geworden ist. Dann hat meine Anwältin ihn kontaktiert. Dieser Brief kam zurück mit "unbekannt verzogen".Das hat er öfters gemacht. Manchmal kam es mir vor, als sei er auf der Flucht. Auch bei Gericht hat e immer wieder gesagt, dass er wiedermal umgezogen ist und er keine Post bekommen hat. Die Adresse haben wir dennoch heraus gefunden. Gezwungener Maßen hat er uns jetzt seinen neuen Arbeitsvertrag zu gesendet, ebenso seine Gehaltsabrechnung. Aus dieser geht eindeutig hervor, dass er noch eine Nebentätigkeit hat.Auch läßt err sich sein Gehalt bar auszahlen. Da die Pfändungen zunächst einmal ruhen, wegen Arbeitgeberwechsel, muss er nun wieder freiwillig zahlen. Er hat dann auch einmal Unterhalt bezahlt. Aber nicht in der ausgeurteilten Höhe, sondern er hat einfach knapp 190,- abgezogen, mit der Begründung, dass sein Selbstbehalt bei 1000 Euro liegt. Außerdem wurde er bereits in einem früheren Verfahren wegen Nichtzahlung des Unterhaltes verklagt. Meine Anwältin hat ihn aufgeforderten den Rest Unterhalt zu bezahlen, sowie den laufenden Unterhalt ab Juli. Sie hat ihn auch aufgefordert Belege über seine Nebenbeschäftigung bei zu bringen. Jetzt kam ein Brief zurück von ihm, dass er keine Nebenbeschäftigung hat. Aber in seinem Vertrag steht dies eindeutig drin. Also, dass er eine hat. Er spielt gerade Hund und Katz mit uns. Daher wollte ich mal von euch wissen: Meint ihr, dass es sich um Betrug handelt? Dass er uns und dem Treuhänder keine Auskünfte erteilt über sein Einkommen, und einfach den Unterhalt kürzt? Ist das strafbar und kann ihm nichts passieren? Könnte ich ihn anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, wenn er nur sporadisch zahlt und weit unter dem ausgeurteilten Unterhalt, also den Unterhalt kürzt? Er hat ja in seiner Insolvenz Unterhaltsschulden gemacht. Kann ihm da nichts passieren? Lebe zwar in einer Partnerschaft, aber mein Freund macht genug für unser Kind und war immer für da. Aber ich finde es nicht okay, was mein Ex macht. Sich einfach aus der Verantwortung zu ziehen. Ich kann verstehen, dass ihn das wurmt, dass er Kindesunterhalt zahlen muss. Er hat seit knapp 5 Jahren auch eine Lebensgefährtin, die bei ihm wohnt. Ich denke mal, dass sie die Nase voll hat, dass er an seine Ex zahlen muss. Ich kann sie ja auch irgendwie verstehen. Sie ist auch noch jung und möchte bestimmt auch ein KInd haben. Die finanzielle Situation von den beiden ist bestimmt nicht einfach, aber wir müssen auch sehen, wo wir bleiben. Ein Kind kostet ja verdammt viel. (Klamotten, Schulausflüge etc. ) Was meint ihr dazu? Vielleicht habt ihr ja Tips für mich?! Würde mich sehr freuen! Lieben Gruß


speedy

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Antwort auf Beitrag von kätzchen1981

Hi, du bist ja bereits anwaltlich beraten/vertreten. Da deine Anwältin die gesamte Situation kennt, kann sie dir da wesentlich verlässlicher Auskunft geben, als es irgend einer hier aus der Kurzfassung heraus kann. Und: Nein, er darf den gerichtlich festgelegten Unterhalt nicht kürzen, dazu müsste er ein erneutes Festsetzungsverfahren einleiten. Wenn du ihm böse willst, kannst du ihm richtig einen reinwürgen...aber das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein. Gruß, Speedy


Franke

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Antwort auf Beitrag von kätzchen1981

. . . wirst Du wohl leider davon ausgehen müssen, dass das auch weiterhin so laufen wird. (Ab dem 12. Geburtstag sollten die Zahlungen höher werden.) Richtig Mist ist dann, wenn er sie auf die Arbeit schickt und selbst nichts mehr macht oder "schwarz" oder selbständig. Habe das lange genug mitgemacht im Jugendamt. Eeeleeend. Strafanzeigen führten leider in der Regel nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Aktuell bearbeite ich gaaanz entspannt Auszahlungen meines Arbeitgebers. Schööön.


shinead

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Antwort auf Beitrag von kätzchen1981

Gibt es einen Unterhaltstitel? Wenn ja darf er nicht einfach kürzen, sondern muss den Titel ändern lassen. Warum steht in seinem Arbeitsvertrag drin, dass er eine Nebenbeschäftigung hat? Wenn das Gehalt nicht ausreicht um den Kindesunterhalt in voller Höhe zu zahlen, verweise ihn auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Er muss ggf. einen zweiten Job annehmen um den Unterhalt zahlen zu können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kätzchen1981

im entfernten bekanntenkreis ist ein vater tatsächlich in erzwingungshaft wegen unterhaltsschulden gewandert. wie, da würde ich den anwalt fragen, ob das allerdings sachdienlich ist, du willst ja mehr unterhalt für dein kind, weiß ich nicht.


Ellert

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huhu meine Freundin hat ne ähnliche Situation beide Riesenschulden aus der Ehe, sie ist in PI gegangen, er kann nicht weil er sonst neue Unterhaltsschulden macht und dann ist die PI geplatzt, im Prinzip wird Deinem das auch passieren, wenn er mich veräppeln würde dann würde ich ihm das reinwürgen dagmar