Mitglied inaktiv
ich habe ein trampolin im garten (4,30).muß ich den Vermieter fragen.Danke
für die Beantwortung wäre es schon gut, genau zu wissen, was du eigentlich wissen möchtest. nur so knappe Worte ohne die richtigen Satzzeichen, da kann man sich nur zusammenreimen, was die Frage lautet. (abgesehen davon habe ich von dieser Rechtslage keine Ahnung). Vermutlich soll es heißen: Ich habe ein Trampolin für den Garten. Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen, ob ich das aufstellen darf? oder: Ich möchte ein T. ... kaufen. Muss ich ..? Für mich wäre es logisch, dass ich zuerst frage und dann kaufe (wenn man die Genehmigung braucht, was ich nicht weiß) und nicht andersrum. Es fällt mir leider - auch in anderen Foren auf - dass manchmal nur Bruchstücken eines Sachverhaltes ohne Punkt und Komma geliefert werden und man sich nun seinen Reim drauf machen soll, was denn da gemeint sein könnte. Allg. - wenn eine Frage an die gesamte Menschheit gestellt wird, dann schreibt doch bitte so, dass es auch jeder versteht.
Oder was willst Du ihn fragen? ![]()
Wenn Dir der Garten zur alleinigen Nutzung überlassen wurde, dann darf der Vermieter so ein Trampolin eigentlich nicht verbieten. Wüßte nicht warum...... Wir haben ein großes Trampolin im Garten. LG Kerstin
der vermieter hat nichts dagegen.danke
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