Mitglied inaktiv
Bitte helft mir doch mal, ihr kennt euch doch immer so gut aus mit Ebay:
Ich hab für meinen Kleinen eine FisherPricer Rainforest Krabbeldecke ersteigert.
So, jetzt kommt das Ding an und ist ... einfach nur bääääh! Die Plastikteile sind total verklebt, der Spiegel ist verschmiert mit Keks-Sabber, die Stoffteile am Bogen sind total dreckig (schwarzer Schleier) und vor allem ist alles voller schwarzer Haare (wahrscheinlich Katze). Dass das Ding nicht neu ist, ist mir klar, aber dass es total verpekt ist, bääääh...
In der Artikelbeschreibung hat er angegeben, der Artikel sei "in einwandfreiem Zustand nicht beschädigt,keine Flecken". Und 3 Monate genutzt, haha...
Naja, jedenfalls kann ich mein baby so nicht runter legen, und waschen kann man die Seitenteile auch nicht, nur abwaschen und dafür ist es viel zu viel Schmodder.
Habe ihm jetzt gemailt, dass ich das nicht akzeptiere, weil der Artikelzustand nicht seiner Beschreibung entspricht. Er streitet natürlich ab, verweist auf Privatverkauf etc. und bietet mir aus "Kulanz" an, dass ich ihm das Ding auf meine Kosten zurückschicke und er mir dann 30 Euro überweist. Aber das mach ich natürlich nicht, denn 1. glaub ich ihm kein Wort, er wird niemals überweisen, und 2. hab ich 34,60 bezahlt, nicht 30, er behauptet die 4,60 sind die Ebay-Gebühren.
Was kann ich da noch tun?
Hier mal ein Bild, wie der Spiegel aussieht![]()
![]()
das ist doh eklig, oder?
man erkennt leider den grauen Schleier überall nicht so
kann man sowas in die waschmaschine? ist ja echt ärgerlich, was hatte die denn dann für bilder in der auktion?
Ich hätte nur den Betrag bezahlt den ich geboten habe und zu dem es weggegangen ist. Die Ebay-Gebühren musst doch nicht du bezahlen!!!!!
würde sie mal anschreiben und bilder mitschicken und fragen was das soll .. das du nur die decke ersteigert hast und nicht ihre haare und dreck ... und was du mit ihrem müll sollst und warum du dafür auch noch bezahlt hast ... ansonsten ebaymelden .. das ist voll eklig ...
schreib ihm was das du das ggf deinen Anwalt übergibst da er sich nicht an die Artikelbeschreibung hält. Du willst dein Geld im Voraus zurück incl. Porto und die Ebay Gebühr darf nicht auf den Käufer abgewalzt werden. Melde das auch Ebay dann wird er verwarnt. Ob du es wirklich an einen Anwalt gibt bleibt dir überlassen. Schick ihr das mal Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB. Ansonsten google mal "Rückgaberecht Privatverkauf"!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320426266697&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123 Bild ist natürlich super aussagekräftig, aber ich hab mir da naiverweise nix bei gedacht, weil die Decke für den Presi eher günstig war. hab auch blöderweise die wenigen Bewertungen nicht gesehen. Wahrscheinlich ein 2. Account oder so.
der hintergrund auf dem bild schon so wäääähhhh aussieht
aber nu man kanns nich ändern ich würds ebay melden, sind gleich mehrere verstöße auf einmal. a) entspricht nicht der artikelbeschreibung und b) will er ebaygebühren auf dich abwälzen und das darf man erst recht nicht.
lg
also als nächstes würde ich ihm den Text von danii schicken mit dem Hinweis, dass dir dein Anwalt das so weitergeleitet hat. Darauf bestehen, dass er dir das komplette Geld inkl. deinem vorher bezahlten Porto und Rückporto und du dann zurückschickst. Kommt da keine Zufriedenstellende Antwort, würde ich ihn über ebay verwarnen und wenn ich dann bestenfalls noch ne Rechtschutz habt würde ich definitiv zum anwalt gehen.
Ich denk, so wie du es zusammen gefast hast, ist es das Sinnvollste. Danke euch allen! Bin gespannt, wie's ausgeht. hab den Typen übrigens mal geggogelt, der ist Fraktiosnvorsitzender Linken in seinem Kreis *ahaaa*
wenn er dir den betrag zurücküberweist dagmar
Da gebe ich Dir recht.Das ist mehr als ekelig und eine Frechheit das als fleckenlos zu bezeichnen.Wahrscheinlich war das Teil der Schlafplatz der Katze.Ungepflegt ohne Ende.Aber leider wissen wir ja,das es nix bringt,sich bei Ebay zu beschweren.Aber die Gebühren sind doch 10%oder?Das wären 3,46€.Ich glaube ich würde das Geld nehmen und ein neues ersteigern.Ärgerlich ist es immer,wenn man an solche Ekelpakete gerät!
Liebe Grüße ![]()
Hallo! Wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist und Du Dein Geld zurück bekommst, dann wende Dich sofort an Ebay. Vor allem ist es verboten die Ebaygebühren vom Käufer zu kassieren! Lösche keine Mail von den Dreckschweinen, damit Du eventuell Beweise hast!
....als Schlafplatz für den Hund oder die Katz ist das doch noch gut genug
Nee, im Ernst. Haben ja andere schon gesagt, wie man sich wehren kann.
Ich ärger mich auch immer, wenn ich was verkauf und jeden Fitzel angebe, dafür weniger Geld bekomme, aber wenn ich dann was kaufe, so nen Mist krieg.
Ist mir mal bei Kleidung passiert - Altkleiderpaket bekommen
Viel Erfolg!
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder