Rabenschnabelfortsatz
Hallo zusammen, ich habe nun noch 3 Wochen bis zur Entbildung zeit und so langsam wird es mit dem stellen der ganzen Anträge ernst. Man versucht ja das beste bei dem ganzen rauszuholen, doch ganz einfach ist das allerdings nicht. Ich habe dazu 3 Fragen, vielleicht kann mir hier jemand stichfest weiterhelfen: 1.) Wenn ich Elterngeld plus oder Elterngeld auf 2 Jahre splitte, bekomme ich trotzdem ab dem 1. Geburtstag des Kindes das Betreuungsgeld in Höhe von 150 €? 2.) Wenn ich Elterngeld plus mache, darf ich doch ab dem ersten Tag Elternzeit, 450 € dazu verdienen ohne Abzüge, richtig? 3.) Wenn ich 2 Jahre Elterngeld beantrage (also Elterngeld plus oder die Splittung) und ich würde nach ca. 1 1/2 Jahren wieder schwanger werden, von was wird meine neue Grundlage des Elterngeldes für das 2te Kind berechnet? Ich freue mich über eure Antworten. Gruß MAJA
Huhu! Stell die Frage mal im Expertenforum an Frau Bader. Sie ist Rechtsanwältin und da bekommst du eine definitiv korrekte Antwort. LG
Alles klar, vielen Dank für den Tipp!
Lass dich bei deiner zuständigen Elterngeldstelle beraten. Stell genau die Fragen und du wirst die Antwort bekommen. btw: Betreuungsgeld (Herdprämie) gibt es nicht mehr.
In manchen Bundesländern schon.
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