katte80
wo wir grad dabei sind:)
Wenn eine Frau neu heiratet, "muß" sie Unterhalt einfordern?
Das Einkommen ist:
Option a)
Sie erhalten gar keine Sozialleistungen (also Wohngeld/aufst. Hartz4 etc....)
Option b)
Sie erhalten "nur" Wohngeld/Kinderzuschlag.
Und falls man muß, wie wirds gemacht? Fragen über Fragen
LG
Sprichst du vom Unterhalt vom Kind (da kann ich antworten) oder Unterhalt für die Frau (da hab ich null Ahnung).
Fürs Kind:) LG
Der Kindesunterhalt muss immer eingefordert werden, ganz egal ob die Mutter neu heiratet oder nicht, ob Sozialleistungen oder nicht. Entsprechend muss bei beiden Fällen Kindesunterhalt eingefordert werden. Einfachste Möglichkeit: Zum Jungendamt gehen und dort eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann um den Unterhalt und es ist kostenlos. Andere Möglichkeit: Einen Anwalt konsultieren. Meine RA ist bissiger, ekliger und auch kompetenter als mein JA, deshalb zahle ich hier lieber...
Hallo, Danke für die Antwort. Es stand halt zur Debatte, es sein zu lassen, einfach um des lieben Friedens willen. LG
Um des lieben Friedens willen?
Dieser Unterhalt steht dem Kind zu! Nicht der Mutter!
Verzichtet die Mutter, hat das Kind das Recht die Mutter später auf Schadenersatz zu verklagen. Will die Mutter das?
Die Mutter darf nicht auf ein Recht des Kindes verzichten!
Lies mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/sparforum/Ist-es-strafbar-wenn-man-auf-Kindesunterhalt-verzichtzet_676787.htm
Und warum läuft die Diskussion mit Pamo im AE in eine ganz andere Richtung?
Zumindest am Anfang der Trennung , hatte ein schlechtes Gewissen, wollte den KV nicht nicht noch mehr runterziehen und und und..... Völliger Blödsinn. Der KV war dann zwischenzeitlich der Meinung, er zahle das was er denke, bzw. macht ein Sparbuch und immer wenn seine Tochter dann bei ihm ist, gibt er ihr was :-) Nun läuft es aber fast immer..... Man kann Nichtraucher Kindesunterhalt verzichten , denn das Kind kann ihn später mal einklagen !!!!
Nichtraucher nicht auf ...... Soll das heißen :-)
Wie meinst du in eine andere Richtung? Es gab Gespräche, daß sie -um Ruhe zu haben- verzichten möchte. Ich bin auch der Ansicht, daß es dem Kind zusteht. Zufällig las ich heute im Sparen Forum diesen Beitrag und habe ihn aus Versehen doppelt gepostet. Sorry. Mir ging es jetzt um das "Müssen". Bzw. ob sie auch einfach verzichten kann/darf wie auch immer.Und wenn sie "muß", wie man das regelt. Da sie ja bisher von ihm direkt nie etwas bekommen hat, sondern nur vor der Heirat UHV. LG
Hast du das übers JA oder über einen RA geklärt? LG
Erst habe ich es so versucht, aber er hat mir und meinen Links aus dem Netz nicht geglaubt und nur mal so sporadisch was überwiesen. Da es auch noch um gemeinsame Verbindlichkeiten (Haus) ging habe ich dann über die Anwältin gemacht. Es läuft, aber nächstes Jahr wird sie 12 , also steht ihr mehr zu und bevor ich da wieder Monate hin und her schreibe mache ich es gleich über die Anwältin.
...
Man darf auf den Unterhalt nicht verzichten! Es steht dem Kind zu und kann auch eingeklagt werden! Also immer Unterhaltstitel oder eben regelmäßig Unterhalt einfordern. Unterhalt steht dem Kind immer zu, egal ob Mutter verheiratet, Sozialleistungen bekommt etc. Unterhalt richtet sich nach Einkommen des Vater und je nach Höhe richten sich erst danach die Sozialleistungen.
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