Otten82
Hallo ihr Lieben, ich arbeite seit ein paar Jahren in TZ mit 22 Stunden / Woche. Nach dem Mutterschutz von 8 Wochen würde ich gerne wieder arbeiten. Habe ich da überhaupt Anrecht auf Elterngeld? Also auf den Mindestbetrag von 300,- EUR ? Ich würde ja genauso viel wie vorher verdienen. Das Elterngeld ist ja zum aufstocken zwischen VZ zu TZ nach der Geburt oder halt zum Auffangen vom fehlenden Gehalt wenn man zu Hause bleibt. Hat das schonmal jemand so gemacht wie ich ? Also gleich nach dem Mutterschutz wieder TZ gearbeitet so wie vorher ? LG und danke im Voraus
Ja ich, die 300 Euro sind der Mindestbetrag der dir zusteht, auch wenn du Teilzeit arbeitest, du kannst es in einem Jahr auszahlen lassen oder auch 2 Jahre dann bekommt du 150. Dieser Betrag steht ausser Spitzenverdienern jedem zu.
Oh das ist ja super. Dann werde ich das doch mal glatt beantragen. Ich habe befürchtet, dass ich leer ausgehe. Dankeschön . :)
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