Yvo Möhrke
Hallo zusammen, wir erwarten im April unser erstes Kind. Meine Freundin ist derzeit im Arbeitsverbot und wie es aussieht, gibt es für uns die Möglichkeit, dass sie Stillgeld bekommen kann. Nun stellt sich für uns die Frage ob ich gleichzeitig in Elternzeit gehen kann und Elterngeld beziehen kann!?, so dass wir beide 12 Monate gemeinsam frei haben und jeweils Geld beanspruchen können. Lieben Gruß, Yvo
Da wäre ich ja richtig reich geworden...
Also meines Wissens nach gibt es das manchmal bei Tierärztinnen, diese sind dann praktisch nach der Geburt auch noch im BV solange sie stillen (ab 1. Geburtstag mit Schreiben vom Arzt) und danach gehen sie in Elternzeit. So habe ich das zumindest mal gehört. Ob das alles gleichzeitig geht weiß ich nicht, aber das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.
Also meines Wissens nach gibt es das manchmal bei Tierärztinnen, diese sind dann praktisch nach der Geburt auch noch im BV solange sie stillen (ab 1. Geburtstag mit Schreiben vom Arzt) und danach gehen sie in Elternzeit. So habe ich das zumindest mal gehört. Ob das alles gleichzeitig geht weiß ich nicht, aber das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.
Theoretisch ist das immer noch in einigen wenigen Berufen möglich, Problematisch wird es wenn Mama nicht stillen kann, ist selten aber kommt vor. Genaueres weiß ich dazu aber auch nichts
Meines Wissens gibt es in Deutschland kein Stillgeld mehr. Man hat nur eine Beratung kostenlos bei einer Stillberaterin. Aber ich glaube, in der Schweiz gibt es das noch?
Ich bin jetzt auch nicht so im Bilde, aber Stillzeit bekommt eine Mutter, wenn sie arbeiten geht. Dann gilt das die ersten 12 Lebensmonate. Dann muß der Arbeitgeber der Mutter Stillzeiten erlauben, die sie dann auch bezahlt bekäme. Aber wer bitte macht das *grübel* Lass mich aber gerne eines besseren belehren :)
In der Schweiz zahlen die Krankenkassen teilweise Stillgeld. Bei meiner wären es CHF 200 gewesen. Die Arbeitgeber müssen zudem im ersten Lebensjahr des Kindes bezahlte Zeit zum stillen geben, bei einer Vollzeitstelle von 8+ h pro Tag sind es 90 Minuten pro Tag. Bei einer halben Stelle dann nur anteilig 45 Minuten. Das wird aber nicht ausgezahlt, sondern man arbeitet einfach weniger. In der Schweiz hat man meistens nur 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, deshalb wohl diese Regelung.
Er meint sicher ein Still-bv. Dann reicht die Mutter das ein, bekommt vom AG ein BV weil er ihr keine Arbeit geben kann, die Mutterschutz konform ist. Also wenn die Milch geschädigt wird.
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