MissLissy
Kennt sich jemand mit Steuern aus? Mein Chef hat mir in den letzten 2 Jahren einen Kinderbetreuungszuschuß in Höhe von 120€ von meinem eigentlichen Bruttolohn abgezogen & dann auf meinen Nettolohn aufgeschlagen. Das hat er mit gutem Gewissen getan, dass das eine Möglichkeit ist, ihm und mir ein paar Steuern zu sparen. Nun hatte er eine Steuerprüfung & hat erfahren, dass das nun mal doch nicht möglich ist. Er soll ab Januar die Steuern nachzahlen. Bis jetzt hieß es, dass er nun nachzahlen muss....aber heute heißt es auf einmal, dass auch ich 170€ seit Januar nachzahlen soll.....Ganz ehrlich seh ich das irgendwie nicht ein....gerade jetzt brauch ich jeden Cent, da ich ja ab nächsten Monat in den Mutterschutz gehe & ich geh im Büro ja nun wirklich für einen Mindestlohn arbeiten....Kennt sich jemand aus, ob auch ich für seinen Fehler jetzt nach zahlen muss???
leider mußt du das zahlen-den gleichen Fall hatten wir vor 2 Jahren auch. Wir hatten es auch unmöglich gefunden und einige Diskussionen mit dem Finanzamt-aber dort wurden wir eines besseren belehrt. Bei und mußte sogar der Chef noch einiges an Strafe dafür zahlen....hatten damit damit auch arg zu kämpfen-den es war auch ein Batzen an Geld was wir auf einmal nachzahlen durften
das war bei unseren Nachbarn leider auch so- dem Staat steht das Geld zu, egal wessen Schuld das ist. LG CArmen
Da kannst Du nichts machen, nur zahlen. Er hat versucht es an der Steuer vorbei zu führen. Du hast dadurch mehr erhalten als Du solltest. Dem Finanzamt ist es egal, ob Du das Geld hast oder nicht. Versuch aber eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Was glaubst Du, wie mir die Kinnlade runterfiel, als ich die Steuernachzahlung bekam, als ich Elterngeld bekommen habe? Bezahl mal eben 1000€ wenn Du in dem Jahr kein Geld mehr bekommst.
dann darf er Dir einen Betrag steuerfrei überweisen. Der Betrag muss als solches belegt werden (Zuschuss Kinderbetreuung) und Du musst einen Nachweis über bezahlte Betreuungskosten abliefern. Ich weiß aber nicht, um welche Höhe es sich handelt - ich bekomme 50,-€ im Monat so dazu.
Das ist nur teilweise richtig. Die ist nur steuerfrei, wenn es zusätzlich zum eigentlichen Bruttogehalt gezahlt wird. Eine Kürzung des Bruttogehalts ist nicht zulässig. Ich vermute, da liegt der Hund begraben, LG
ok, das ist bei mir so, ich habe das im Ausgangspost dann nicht richtig gelesen. Vielen Dank für die Aufklärung!
Hallo, ja, dass ist richtig so. Man darf für den Kinderbetreuungszuschuß nicht den Bruttolohn kürzen und dann wieder auf den Nettolohn drauf geben. Sondern das Geld darf erst nach Abzug der Steuern und Sozialversicherung zum Nettolohn dazugerechnet werden. LG Sibs
Danke erstmal für eure Antworten....Ach man, also werd ich wohl nicht darum rum kommen das alles zurück zu zahlen....auch wenn ich nichts dafür kann....son Mist!
Jupp, ist so. Eine Kürzung des Bruttolohnes um an anderer Stelle Steuern zu sparen ist nunmal Steuerbetrug, für den sind sowhl der Leistende als auch der wissende Empfänger verantwortlich. Und wissend bist du, denn wer Steuervorteile nutzt, ist auch verpflichtet, sich über die Bedingungen zu informieren und Gesetze einzuhalten. Man wird dir jetzt keinen Strick draus drehen, aber klar wirst du die Summer mit deinen pers. Steuermerkmalen versteuern müssen. Dafür kannst du dann aber auch danach deinem letzten Steuerbescheid widersprechen und die Kinderbetreuungskosten geltend machen, da du sie ja selbst bezahlt hast und nicht der Arbeitgeber. Könnte damit sogar auf Null ausgehen... Gruß, Speedy
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