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steuerfrage bzgl kauf/schenkung und grunderwerbssteuer

steuerfrage bzgl kauf/schenkung und grunderwerbssteuer

ninsche

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hat davon jemand ahnung? es geht darum, dass person A an stiefkind B das haus verkaufen will. damit würden grunderwebssteuern anfallen, weil die beiden nicht in einer linie verwandt sind. wenn person A aber seiner ehefrau bzw mutter von B das haus schenken oder verkaufen würde und diese dann das haus an ihr leibliches kind B verkauft - dann fällt diese steuer ja weg. ist das etwas, was ohne probleme gehen würde? sodass man quasi diese steuer einsparen kann?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ninsche

das wäre mir neu, daß die grunderwerbssteuer da wegfällt. hör ich zum ersten mal. bei verkauf fällt doch immer Grunderwerbssteuer an *grübel* aber ich denk, das wäre dann schon auffällig. vor allem muß man ja dann beim überschreiben bzw verschenken erstmal die 10 jahre warten. erst dann ist die überschreibung rechtskräftig oder? beim verschenken fiele ja schenkungssteuer an.


Mitglied inaktiv

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SCHENKUNGEN sind bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. Auch Grunderwerbssteueren werden bei einer Schenkung nicht fällig, da ja nichts erworben wird. Wird das Haus VERKAUFT - egal ob in gerader Linie oder nciht - dann werden Grunderwerbssteuern fällig. Bei einer Überschreibung gibt es eine lange Wartezeit in der das Objekt SELBST genutzt werden muss (also vermieten z.B. oder ähnliches geht da nicht) sonst müssen Schenkungssteuern gezahlt werden. Gibt es weitere Geschwister? Ich würde bei der angegebenen Konstellation eher einen günstigen Kauf in Erwägung ziehen z.B. mit einem Nutzrecht (das rechtfertigt dann z.B. auch einen sehr günstigen Kaufpreis). Ob das Nutzrecht dann ausgeübt wird oder nicht ist dann ja egal! LG Sabine


carla72

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Antwort auf Beitrag von ninsche

ich bin keine Expertin und habe auch nicht gegoggelt, nur aus der Erinnerung: mir scheint das ein gangbarer Weg zu sein. Grunderwerbsteuer fällt zwischen Eheleuten und auch zwischen Mutter/Kind nicht an; bei der Schenkungsteuer gibt es Freibeträge. Solange man darunter liegt, müsste das eigentlich gehen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von ninsche

Hi, theoretisch geht das, nur bitte die Haltefristen dazwischen und ggf. die Schenkungssteuer und die Grundbuch-/Notarkosten nicht vergessen. Wasserdicht gestalten kann dir das nur ein RA oder Notar. Gruß, Speedy


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von ninsche

Hallo ninsche, eine Bekannte von mir hat ihrem Ehemann noch vor der offiziellen Trennung das Haus überschreiben lassen. Dabei sind keinerlei Steuern angefallen. Der erste Schritt müßte also auf jeden Fall klappen und dann kann die Mutter ihrem Kind ja sehr viel sogar schenken. Viele Grüße Mehtab


beated

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Lasst euch beim Anwalt beraten!