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Steuererklärung

Steuererklärung

Susi_J

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Hallo an alle, wir müssten laut unserer Steuererklärung eine gute Nachzahlung machen - können uns das aber kaum leisten, durch Elterngeld... Jetzt denke ich jedoch, dass ich bestimmt noch einiges vergessen habe anzugeben, was ich evtl. absetzen kann. Könnt ihr mir da vielleicht ein paar Tipps geben, was man so rund um's Kleinkind... angeben kann? Das Einzigste was wir bisher haben sind 2 Fahrten hin und zurück in eine Kinderklinik die über 500km weit weg ist, da unser Sohn dort operiert werden musste sowie die Rechnung für die Unterkunft in den Wochen. Ich würde mich echt über viele Antworten freuen!!!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Susi_J

huhu Eure ganzen privaten Versicherungen kannst Du angeben dann die fahrten zur Arbeit und zurück wenn Du berufsbedingte Ausgaben hast (Arbeitsbekleidung etc ausser sie werden ersetzt vom AG) Zuzahlungen krankenkassentechnisch zu Medis etc ABER es gibt viele Sachen, da müssen erstmal die Pauschbeträge überschritten werden ehe sie nutzen. Warum müsst Ihr denn nachzahlen wir haben bisher immer zurückbekommen aber ich bin auch etwas panisch dass ich mit der 5er Klasse nachzahlen muss dagmar


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Viele vergessen leider, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es wird auf euer GEsamteinkommen angerechnet und dann zahlt man oft nach. Seitdem wir die Kl 3/5 haben, zahlen wir auch nach bzw es gleicht sich etwas aus durch die Kinderbetreuung. Falls ihr Kigabeiträge zahlt, könntet ihr die angeben. Meist kommt man aber mit den ganzen Ausgaben nicht über die Pauschalbeträge. Bei mir kann ich noch hohe Fahrkosten zur Arbeit absetzen.


Happymom6784

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Antwort auf Beitrag von Susi_J

Also wir mussten dieses Jahr über 600€ nachzahlen, obwohl unsere Tochter erst im Juni 2010 auf die welt kam. Mein Mann geht arbeiten und ich bin in Elternzeit. Da er aber von zu Hause arbeitet, bzw. mit seinem Dienstwagen zuhause wegfährt, fallen bei uns auch Fahrtkosten weg. Ich mag gar nicht an die nächste Steuererklärung denken, habe das Elterngeld auf 24 Monate aufgeteilt. LG