Emmi-Mami
Hallo zusammen, weiß zufällig jemand, ob ich eine Elterngeldzahlung für Januar 2013, die ich bereits Ende Dezember 2012 erhalten habe, auch in der Steuererklärung für 2012 mit angeben muss, oder zählt diese Zahlung zum Jahr 2013? Danke und liebe Grüße Emmi-Mami
Was ist 2012 an Elterngeld erhalten wurde, muß auch für die Steuererklärung so angegeben werden.
Es gilt das Zuflußprinzip, d.h. Dann angeben, wann du es auf dem Konto hattest. Du solltest aber auch eine Bescheinigung mit den exakten Beträgen für die Steuer erhalten. Gruß, speedy
Bin zu faul zum Selberschreiben, daher mal der entsprechende Abschnitt aus Wikipedia: "Als Ausnahme vom Zufluss- und Abflussprinzip bestimmt das Gesetz die Zurechnung von Zu- bzw. Abflüssen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies gilt dann, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt und diese kurz vor oder nach Jahreswechsel fließen. Die Rechtsprechung versteht darunter einen Zeitraum von zehn Tagen und verlangt, dass Fälligkeit und Zu- bzw. Abfluss in diesem Zeitraum liegen." Wann genau "Ende Dezember" hast Du das Elterngeld denn bekommen? Im Zweifelsfall innerhalb des o.g. 10-Tages-Zeitraum?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten! @Leena: Der Betrag für Januar 2013 kam am 27.12.2012. Das sollte also unter den Zehntages-Zeitraum fallen und somit zu 2013 zählen,oder? Viele Grüße Emmi-Mami
Der Betrag für Januar 2013 kam am 27.12.2012. Das sollte also unter den Zehntages-Zeitraum fallen und somit zu 2013 zählen,oder? Ja - ganz genau. :-)
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!