yvonnika
ich hab da mal eine frage. vielleicht kann mir jemand helfen. meine mutter betreut unseren sohn (wird demnächst 2 jahre), seit april letzten jahres während ich montag und freitag arbeite. sie will nichts dafür nehmen. aber ich habe einen nicht unerheblichen fahrtweg. einfach 20 km zu meiner mutter um ihr den kleinen zu bringen. von dort dann 5 km zum bahnhof und dann eine sbahn karte die mich täglich 7,50€ kostet. kann ich diese kosten irgendwo bei der steuer angeben? wenn ja wo und wie? vielen dank schon mal glg
...nein, die Aufwendungen für Fahrten, um Kinder zu der Betreuungsperson zu bringen, wo sie während der Arbeitszeit der Eltern betreut werden, können steuerlich nicht gesondert geltend gemacht werden - tut mir leid. Gibt ein Grundsatzurteil des BFH (ich glaube, bereits von 1982, aber immer noch maßgeblich) dazu, dass solche Aufwendungen mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag im Rahmen des Familienleistungsausgleichs abgegolten sind.
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