Mitglied inaktiv
im märz gekauft, meine tochter hatte es dann keine 3 wochen in gebrauch, da ging es mit den fehlern los - spätestens nach dem dritten lied abspielen geht nichts mehr, nur noch knacken und rauschen ... sie muss das handy komplett ausmachen, es geht keine taste mehr zu bedienen. das ist fast immer so, wenn sie musik hören will. bin dann zu aldi - die sagten mir, ich soll an sony schreiben. habe ich getan und auf antwort gewaaaaaaaaaaaaaaaaaaartet. nun schreiben die mir, dass ich das handy einschicken soll - das porto habe ich selbst zu bezahlen das ist lt. bgb überhaupt nicht so: BGB § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. und wenn das handy durch den gebrauch kaputtgegangen sei, dann wird mir automatisch!! ein kostenpflichtiger kostenvoranschlag gemacht. ich meine - hallo? wenn die etwas kostenpflichtiges machen, dann müssen sie mich ja vorher erstmal fragen, oder? bin ziemlich sauer auf diesen verein und kurz davor, das handy zu aldi wieder zurückzuschaffen. kann aldi die rücknahme ablehnen? letztlich sind die doch meine ansprechpartner, drum sehe ich nicht ein, wieso ich mich um die ganze reklamationsabwicklung kümmern soll.
wenn du es vor 14 Tagen gekauft hättest wäre Aldi dein Ansprechpartner und die würden dann das Handy auch zurücknehmen bzw umtauschen , aber da der Kauf schon vor Monaten war mußt du dich an den Hersteller wenden, da kann Aldi nichts machen , so kenne ich das nur , grade was Aldi betrifft und da du Garantie hast vom Hersteller müssen die das Ding erstmal reparieren bzw wenn es zu aufwendig sein sollte dir ein neues Gerät geben ich glaube kaum das du einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlang von denen während der Garantiezeit bekommst .. außer es wird festgestellt das der jetzige Mangel wirklich von dem Anwender verursacht wurde und ehe es dann repariert wird auf deine Kosten mußt du erstmal deine Einverständnis dazu geben wie teuer war das Handy denn ? sollten die sich quer stellen und dir Kosten auferlegen würde ich mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen
hatten den ärger mal mit medion wegen einem navi
Die drehen sich so ziemlich jede Reklamation so, dass der Käufer Schuld ist! Hatten wir auch gerade sehr viel Ärger mit....... Noch dazu halten die Handys irgendwie kaum etwas aus *nerv* LG Kerstin PS: Der Aldi wird das Gerät in keinem Fall selber zurück nehmen --- ist zumindest hier bei uns so. Die verweisen immer auf den Hersteller.
Hört sich für mich nach einem Softwarefehler an, normal wird da nur ne neue Software raufgezogen und dann solls wieder gehen. Wir haben schon seit jahren eigentlich nur Nokia in Gebrauch, aber auch bei den Geräten kam es schon zu Softwarefehlern. Sind dann in einen Nokiashop und haben das Gerät abgegeben nach ner stunde war es abholbereit und alles bestens. Hatte einmal ein Siemens damit habe ich auch nur Ärger gehabt wurde insg. 3 mal eingeschickt und mein Motorola habe ich auch mal einschicken müssen, das hatte ich von Media Markt da mir der Weg dahin aber zu weit war mit fast 30 km nur um das Gerät abzugeben, haben die mir am Telefon die Adresse von dem Motorola Service gegeben, hatte es dann auch selbst eingeschickt und das Porto fürs hinschicken bezahlt, fand das aber nicht so tragisch, da ich es ja auch hätte über Media Markt hätte machen können, das wäre aber bei der Entfernung mit Fahrkosten teurer geworden als das Porto. Das Aldi das nicht machen will, finde ich schon merkwürdig, hatte mal eine externe Festplatte da gekauft, die nach 4 monaten nicht mehr ging, haben die anstandslos angenommen und zu medion geschickt, auch eine rücknahme war da kein problem.
nämlich den kompletten Gewährleistungszeitraum (gesetzlich geregelt). Gewährleistung = gesetzlich geregelt = meist 24 Monate = Händler ist zuständig Garantie = freiwillig vom Hersteller Die Gewährleistung kann man bei einem mangelhafen Produkt innerhalb von zwei Jahren nach Kauf gegenüber dem Händler geltend machen - man muss sich also nicht mit dem Hinweis auf den Hersteller abwimmeln lassen. Aldi versucht das aber immer wieder gerne ... Tritt ein Defekt innerhalb der ersten sechs Monate auf, muss im Zweifelsfall der Händler DIR nachweisen, dass das Gerät bei Verkauf noch keinen Mangel aufwies. Danach kehrt sich die Beweislast um. Also: Hartnäckig bleiben und vielleicht mal in einer anderen Filiale auflaufen ... LG
ich habe meinem Mann über Amazon.de ein Handy gekauft. Ging nach nicht mal zwei Wochen kaputt - mussten es auch einschicken und den Versand bezahlen.
Als das reparierte Handy zurückkam, hat amazon ohne "Vorwarnung" Versand zurücküberwiesen.
Bezahlt habe ich 3.90 überwiesen haben die 5,90 ![]()
hatte mal ärger mit meinen Nokia.Hab dann zu einer "Vertragswerkstatt" gebracht und die haben sich um alles weiter gekümmert.Hat mich keinen Cent gekostet-nur hab ich 4 Wochen gewartet, weil sie es letztlich doch einschicken mußten. LG Chrissie
Hi, bei den Discounter-Aktionen liegt in 99% der Fälle eine Garantieerklärung des Herstellers vor, nach der der Hersteller auch die gesetzliche Gewährleistung selbst abwickelt oder eine bestimmte Firma damit beauftragt. Somit ist der Discounter für die Abwicklung aus dem Spiel (auch wenn das rechtlich umstritten ist). Du musst also das Gerät an die genannte Service-Adresse schicken und das Porto zunächst auslegen. Handelt es sich um einen GWL-Fall (und das wird innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf vermutet), müssen dir die Auslagen erstattet werden. Darum direkt mit dem Anschreiben die Erstattung anfordern (Bankverbindung angeben). Behalte aber unbedingt Kopien von den Belegen (Garantieheft und Kassenbon), falls es nachher noch zu Ärger kommt. In dem Anschreiben würde ich schreiben, um was für einen Defekt es sich handelt und wann er auftritt (und erstmals aufgetreten ist) und dass du davon ausgehst, dass er im Rahmen der gesetzl. GWL beseitigt wird. Andernfalls bittest du um Rücksendung des Gerätes. Damit ist klar, dass du keinen KVA anforderst und dann sollen sie mal versuchen, das Geld von dir zu bekommen... Gruß, Speedy
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