Itta
bin endlich mal dabei, die Versicherungen zu checken.. denn sie schlucken einen Haufen Geld :-( Aber meine Frage ist nun... wir haben eine Risiko- LV abgeschlossen, vor einigen Jahren. Nun ist es so, dass wir damals eine Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer von 15 Jahren gewählt haben. Kann ich diese Versicherung auch schon vorher kündigen, wenn ich woanders günstigere Angebote finde?? Und wie ist das mit der Riester... ich hab die damals *dummerweise* auch abgeschlossen.. zahle hier jedoch auch nur 5 Euro im Monat... aber da ich derzeit nicht sozialversicherungspflichtig arbeite... bekomme ich natürlich auch nicht die staatlichen Zulagen. Wie ist das hier mit der Kündigung?? Grüße und danke - gerne Antwort auch per PN :-) Itta
lool
hallo, ich bin eine versicherungsdame mit spezialgebiet riester (fondsgebunden). einen riestervertrag kannst du immer kündigen (bei uns mit 2 wochen frist oder so). allerdings wirst du wahrscheinlich weniger bekommen als du eingezahlt hast. es gibt ja so kosten, insbesondere abschlusskosten, die je nach produkt in den ersten 10 oder 5 jahren für die gesamte laufzeit entnommen werden. der grund ist, dass die vermittler ihre provision gleich nach dem vertragsabschluss bekommen. je nach produkt gibt es auch stornogebühr. bei unseren produkten beträgt sie 100 oder 200 euro. bei einem fondsgebundenen riester hängt der rückkaufswert stark von der fondsentwicklung ab. kurz gefasst: riestervertrag kann immer (mit kürzerer oder längerer frist) gekündigt werden, allerdings erwarte verlust (im vergleich zu den einzahlungen). vlg irena
vielen Dank... wenn ich das so lese, dann rentiert es sich wohl nicht, diese zu kündigen ... hm... dann muss ich erst an anderer Stelle schauen... ... werd mich am WE mal mit meinem Mann hinsetzen... und gucken wie und was... und dann mal sehen, wo ich mir neue angebote hole... denn 2 Versicherungen enden am 01.04.2012.. mit diesen werde ich dann wohl mal anfangen :-) und günstigere Anbieter suchen :-) Danke und Grüße
Hallo, die Riesterzulagen erhältst du, solange du rentenversicherungstechnisch in der Erziehungszeit bist. D.h. konkret 3 Jahre pro Kind. Beispiel: 1. Kind geboren 2005 2. Kind geb. 2007, dann bist du bis 2011 (2x3Jahre) über die Erziehungszeit rentenversicherungspflichtig und kannst die Zulagen beantragen, sofern du die 60Euro jährl. (=5Euro monatl.) eingezahlt hast. Ruf' bei der Versicherung an und frag' detailliert nach! Grüße Micha
Hi, die Riester-Zulagen bekommst du auch als indirekt Begünstigte, wenn dein Mann Soz-vers.pflichtig beschäftigt ist und du mind. 60 Eur/Jahr einzahlst oder wenn du noch Kinder unter 3 hast und KEINE Beamtin bist. Den Vertrag kannst du notfalls auch ruhen lassen, kündigen würde dich wohl nur viel Geld kosten. Eine Risiko-LV kannst du jährlich kündigen. Der einzige Haken könnte sein, dass du z.B. Rabatte bekommen hast, wenn du dich z.B. direkt auf eine Laufzeit von 3, 5 od. 10 Jahren festgelegt hast (unabh. v.d. Versicherungsdauer). die müsstest du dann ggf. nachzahlen. Eine Fefstlegung auf mehr als 10 Jahre für die Beiträge ist aber nicht zulässig, da muss es dann immer ein Änderungsrecht od. Kündigungsrecht geben analog zum Kreditvertrag. Gruß, Speedy
dann ruht der vertrag und man hat nicht so hoche verluste wie bei kündigung! wir sind da nämlich auch gerade am prüfen!
Hi, wenn es mit 60 eur im Jahr möglich ist, die staatl. Zulagen mitzunehmen, dann würde ich den Vertrag auf gar keinen Fall stillegen!!! Gruß, Speedy
ich hatte auch solche tollen Angebote leider mit zunehmendem Verdienst steigen auch die Raten denn die Kids fallen irgendwann raus wenn ich dann sehe, was die als rente auszahlen ist der ganze Aufwand echt LÄCHERLICH dagmar
Hi, ich würde den Vertrag nur so lange bedienen, wie ich eine Förderquote von mind. 15% habe - die Verzinsung bekomme ich sonst nirgends. Sobald ich wegen steigendem Verdienst selbst mehr leisten müsste, würde ich den Vertrag einfach ruhen lassen und mich über das Taschengeld als Rente freuen. Gruß, speedy
also für mich rechnet sich das nicht dagmar
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