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Schwerbehinderung anerkannt - und nun?

Schwerbehinderung anerkannt - und nun?

ohno

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Hallo! Kurz mal zur "Geschichte": Mein Mann ist vor 10 Jahren an Epilepsie erkrankt. Mittlerweile ist es aber so, dass die Arbeitsplatzbelastung zu enorm ist und er den Arbeitsablauf nicht mehr schnell genug und auch nicht mehr konzentriert genug abwickeln kann. Er arbeitete die letzten Jahre unter großem körperlichen und psychischem Stress. Seit Anfang Dezember ist er nun im Krankenstand wg. Erschöpfungssyndrom + Epilepsie, da die Anfälle sichauch leider häuften. Nun hat er einen Grad der Behinderung von 50 zugesprochen bekommen zwecks Hirnanfallsleiden. Es war nicht angedacht, dass er so jung in Rente gehen will, aber wir haben nun von mehreren Seiten gesagt bekommen, dass er doch nun besser in Rente gehen soll. Mir stellen sich folgende Fragen, ich hoffe, mir kann sie jemand beantworten: Muss der Bescheid in kompletter Form dem Arbeitgeber vorgelegt werden? Dort ist der Grund der Einstufung ja angegeben, mein Mann will aber gegenüber dem Arbeitgeber aus div. Gründen seine Krankheit nicht offenlegen. Reicht beim AG die Vorlage dann nur vom Schwerbehindertenausweis? Muss auch die Krankenkasse informiert werden mit vollständigem Bescheid? Diese zahlt ja derzeit das Krankengeld. Hinsichtlich der Rente scheint diese ja völlig unabhängig von einer Schwerbehinderung berechnet bzw. bewilligt zu werden. Lt. aktueller Rentenberechnung, die man ja jährlich erhält, reicht seine Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, da er Hauptverdiener ist. Ich arbeite 25h/Wo regulär und hab noch einen 15 h/Mo Nebenjob. Aufstocken ist im Büro momentan nicht möglich, denke frühestens zum Sommer hin. Wie kann man die Lücke schließen? HartzIV würde ja auch garnicht greifen, oder? Mir schwirrt soviel im Kopf rum, ich weiß garnicht, wie es jetzt weitergehen soll. Er ist jetzt 6 Monate im Krankenstand, eigentlich der beste Zeitpunkt, um Rente wg. Erwerbsminderung zu beantragen. Wenn er nach seiner 6wöchigen Kur ins Arbeitsleben zurückkehrt, ist sein Arbeitsplatz bereits neu besetzt und eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses wird in dieser Firma schwierig werden. Wenn mit dem Integrationsamt eine Kündigung durchgeführt wird, sind wir auf ALG I seinerseits angewiesen, sollten wir eher dann zu diesem Zeitpunkt Rente beantragen? Viele Grüße, ohno PS: Ich dachte, bei einem Hirnanfallsleiden berechnet sich der GdB nach der Schwere der Erkrankung, sprich bei 1-2 im Jahr niedriger GdB, bei mehr als 1 Anfall im Monat gilt dies als schwerste Erkrankung damit der der höchste GdB ab mind. GdB 60. Täusch ich mich da?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

huhu eine SB alleine ist kein Grund in Rente zu gehen ausser er ist berufsunfähig / arbeitsunfähig. Die SB bringt bei uns nur mehr Urlaubstage und mehr Rechte an sich. Den Bescheid würde ich dem AG nicht vorlegen, da stehen ja Krankheitsdetails drin, die gehen den nichts an. Darf er ggf deswegen nicht alles arbeiten ? ich würde nur den Ausweis vorlegen ehrlich gesagt, den Rest geht den nichts an. Andere Dinge kannst Du mit dem Ausweis aber auch beantragen, ggf Kfz-Steuer-Erleichterung ? Wwenn Euch der GdB zu gering ist könnt Ihr gegen den Bescheid auch Widerspruch einreichen. Ist es rückwirkend bewilligt auch die Steuer der letzten Jahre ändern. Versucht mal Euch beraten zu lassen, Lebenshilfe oder solche Stellen müssten sich eigentlich auskennen. Epi ist ja nicht unbedingt dauerhaft alles beeinflussend, kanns ich mit Medis deutlich einpendeln, wobei ich ein Kind habe der auf kein medikament wirklich so reagiert dass er keine GrandMals mehr hat. In jedem Bescheid steht drin dass die Dauer der Anerkennung begrenzt wäre da sich die Epi auch bessern könnte, hat Dein Mann eine Anerkennung auf Lebenszeit ? LG dagmar


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

nein,er muss beim Arbeitgeber das nicht angeben,aber er hat dann anderen Kündigungsschutz etc ich hatte damals auch 30 Prozent,als ich angefangen habe zu arbeiten,habe es damals aber nicht angegeben..also nicht das es schriftlich aufgenommen wurde..ist aber schon Jahre her mittlerweile habe ich 100 Prozent,Merkzeichen, B,G,RF,HS und H und ich musste kämpfen,das ich die Rente bekam..da war ich gerade mal 24 jJhre alt..aber jeder wo ich hinkam,sagte da geht nur Rente..musste einige ärzte von der rentenstelle aus durch und musste auch in ein 14-tägiges Projekt,wo getestet wurde ob Umschulung möglich ist etc...also so einfach mal Rente gibt es nicht..dann wurde die rente immer nur für 3 Jahre befristet genehmigt,mittlerweile ist mein Gesundheitszustand seit der ersten Genehmigung weiter schlechter geworden,aber nun bekomm ich die Rente nur noch für 2 jahre genehmigt anstatt für drei..sie hoffen wohl auf Wunderheilung..


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Pelle

da ich MZ H habe,zahle ich keine KFZ-Steuer und bekomme die Wertmarke fpr Bus und Bahn auch kostenlos


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Pelle

wir haben aber auch Ellerts behindertenausweis nur befristet weil die denken das Wunder fällt vom Himmel vielleicht wächst ja auch ein neues Gehirn nach ??? Manchmal kann man nur den Kopf schütteln dagmar


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

die 2 jahre sind die Rente,also gemeint..mein SBA ist unbefristet aber bei der rRntenstelle sidn sie sehr komisch,ich bekomme weiterbewilligt,ohne das sie meine ganzen behandelden ärzte anschreiben,nicht einen von ihnen bei der letzten Genehmigung..sehr komisch ne meine Ärzte sagen ich solle in Widerspruch gehen,weils ja nur noch 2 jahre genehmigt wird,also rente,dann wieder neu beantragen,weil das schon ne Frechheit ist..das beste,ich bin ja hochgradig sehbehindert,ich kann die Anträge nicht mal erkennen,weil die so klein gedruckt sind lol..naja mal abwarten,februar 2015 muss ich wieder neubeantragen,vllt erbamen sie sich endlich und geben mir nach 15 Jahren die Rente für immer..weil besser wird es nicht mehr,nur noch schlimmer


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Ob nun SBA oder Rente, die Ursache bzw Wirkung ändert sich ja nicht. dagmar


ohno

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Bei meinem Mann helfen die Medikamente auch nicht. Zumindest nicht so, dass er keine GM mehr hat. Statt dessen viele Nebenwirkungen. Ganz aktuell einen Tremor. War schon so schlimm, das Parkinson vermutet wurde. Danke für Deine Antwort! ohno


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ohno

ich schreib dir mal eine pn, denn wir machen gerade das selbe durch, sind aber schon ein wenig weiter wie ihr


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von ohno

Wir selbe Situation, andere Krankheit. Kampf gegen Rententräger seit 5 Jahren und das mit 90% und Merkzeichen "G". Halbe Kfz-Steuer gibt es ab 50% + Merkzeichen "G", bei Merkzeichen "aG" gar keine Kfz-Steuer. Die Merkzeichen gelten auch für die Wertmarken für Schwerbehinderte im öffentlichen Personennahverkehr. Ansonsten gibt es bei der Steuererklärung noch den Schwerbehindertenpauschbetrag. Wenn er eine Festanstellung hat, würde ich den Ausweis vorlegen beim Arbeitgeber, da er evtl. zusätzliche Urlaubstage bekommt bzw. einen besonderen Kündigungsschutz hat.


Samsine

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Antwort auf Beitrag von ohno

Der Arbeitsgeber braucht nur eine Kopie vom Ausweis. Daraus resultieren ein besonderer Kündigungsschutz und zusätzliche Urlaubstage. Auch rückwirkend (Datum ist evtl. nicht gleich mit Ausstellungsdatum; steht aber auf dem Bescheid). Welchen Job macht Dein Mann denn? Wir haben zwei Epileptiker im Unternehmen, die seit langen Jahren bei uns arbeiten und auch von Zeit zu Zeit Anfälle während der Arbeitszeit hatten (wenn die Einstellung der Medikamente nicht mehr richtig war). Je nach Aufgabe im Unternehmen ist es schon wichtig, den Arbeitgeber über die Epilepsie zu informieren. Unsere Mitarbeiter wurden nach der Diagnose aus Sicherheitsgründen in anderen Bereichen eingesetzt bzw. durften bestimmte Arbeiten nicht mehr ausführen. Wenn man z.B. einen Anfall auf einem Gerüst bekommt kann das ja anständig schief gehen. Auch Führen von Fahrzeugen ist u.U. - bis man richtig eingestellt ist - gefährdend für sich und andere. Wendet Euch an den Integrationsfachdienst. Mit dem haben unsere Mitarbeiter und auch wir als Arbeitgeber ausschließlich gute Erfahrungen gemacht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Samsine

Habt Ihr denn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ? Im prinzip ist leider eine Behinderung nicht gleichzusetzen mit einer Rente da hängen viel mehr Faktoren daran und so leicht kann man nicht einfach in Rente gehen. Dann auch mit massivsten Einnahmeneinbussen so dass Ihr ggf ergänzend noch von der Arge ( oder wo Rentner das herbekommen) aufgestockt bekommt. Haben denn die Ärzte gesagt dass die Epi so unkontrollierbar ist dass er nie wieder wird arbeiten können ? Wisst Ihr was die Anfälle auslöst ? Wenn man das weiss könnte man ggf da vorbeugen, ich habs bei Ellert nie rausbekommen, der zuckt und dann hat er nen grand mal, ohne Vorankündigung oder was auch immer. Ich kenne aber auch Epileptiker die dürfen sogar noch autofahren weil es eingestellt wurde, nur Mut, gebt nicht auf !!! Denn so jung schon in Rente geht sicher auch auf die Psyche, das ist immer eine Gefahr an sowas dass sichd ie Männer, die bisher alles geregelt haben, dann ganz nutzlos und wie ein Klotz am Bein vorkommen. dagmar


ohno

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Antwort auf Beitrag von Samsine

Danke für Deine Antwort. Er ist fest angestellt als KfZ-Meister. Ich vermute mal, sollte er den Ausweis vorlegen, auch Stellung zu seiner Krankheit beziehen ggüber dem AG, was er vermeiden will. Andererseits ist es sinnvoll, damit der AG weiß, wieviel schwerbehindert Beschäftigte er eigentlich hat.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ne, das sind wir eher angestoßen durch andere, die uns zur Rente raten. Er will das sowieso nicht, aber erkundigen wollt ich mich trotzdem mal. Wenn ich das alles hier so lese, liegt die Chance eh bei Null. Und wenn doch, wäre es wohl ein ewiges Existenzgrübeln, da von Monat zu Monat die Lücke überbrückt werden müsste.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

Die dämlichen Nebenwirkungen kenne ich von Ellert auch, das vierte Medikament testen wir nun gerade aus... Was mich wundert, wenn er aus der AU in Reha soll ist das ja eigentlich um ihn wieder is Berufsleben einzugliedern und nicht zu berenten *grübel* dagmar


antia

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Antwort auf Beitrag von ohno

Du hast schon einige Antworten bekommen, trotzdem noch in Kürze: Der Grad der Behinderung hat NICHTS mit dem Grad der Erwerbsfähigkeit zu tun, d.h. auch jmd. mit 100% Schwerbehinderung (korrekt gesagt eigentlich GdB 100 (Grad der Behinderung) kann in Vollzeit arbeiten. Wenn dein Mann gerade Krankengeld erhält, ist er wohl schon länger krank geschrieben. Sinnvoll wäre dann der Weg zur Rentenversicherung, ob nicht eine berufliche Wiedereingliederung möglich wäre. Je nach dem ob dein Mann eine Ausbildung und Berufserfahrung hat evt. auch Umschulung. Aber wie schon jemand schrieb: der Beste Weg ist: geht zum Integrationsfachdienst (IFD). Diese gibt es eigentlich in jedem Landkreis, diese sind zuständig alle schwerbehinderten Menschen (und Rehabilitanden), die im Berufsleben Schwierigkeiten haben oder einen anderen/neuen Job suchen. Ach ja, IntegrationsAMT und IFD sind verschiedene Stellen. Allerding, das Integrationsamt sollte euch NIE zur Kündigung raten, denn auch bei ausgelaufenem Krankengeld könntet ihr ALG I bekommen, auch wenn dein Mann noch den Job hat - er kann ihn nur derzeit nicht ausführen. Also NIE selber kündigen. Je nach gesamter Einkommenslage und Vermögen auch aufstockend ALG II (= Hartz IV) Also geht unbedingt zum IFD oder wenn ihr nicht fündig werdet, vielleicht gibt es im Betrieb deines Mannes einen Schwerbehindertenbeauftragten (große Betriebe haben das). Der hat auch ne Schweigepflicht.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von ohno

“Wenn er nach seiner 6wöchigen Kur ins Arbeitsleben zurückkehrt, ist sein Arbeitsplatz bereits neu besetzt und eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses wird in dieser Firma schwierig werden. “ Die Kur dient dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit. Wenn ein Arbeiten danach wieder denkbar scheint, dann spart euch den Rentenantrag, denn der wird abgelehnt. Ich habe eher den Eindruck es handelt sich um einen Arbeitsplatzkonflikt. Wenn dem so ist, dann solltet ihr eine Neuorientierung, Kündigung, Suche nach einem anderen Arbeitsplatz ins Auge fassen. Rente ist nicht das Allheilmittel... LG


ohno

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja, das kommt auch dazu. Aber man kann auch nicht vom AG verlangen, dass er einen Arbeitsplatz bald 6 bzw 7 Monate freihält. Er wird sich so oder so neu orientieren (müssen), denn rein objektiv gesehen wird Rente nicht das Ziel sein. VG


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von ohno

Unser Kind hat mit Epi (dem alten Arsch) 100%. Es hat sonst nichts. Nur Epi. 50% finde ich sehr wenig. Das bekommt man schon nach einer Brustkrebserkrankung. Das Merkzeichen H und Begleitperson hat es ebenfalls eingetragen, weil es eben immer Einschränkungen gibt. Es ist ja nicht nur die Epi, die schlaucht, sondern auch die Medikamente. Unser Kind war jahrelang für nichts zu begeistern und erst jetzt haben wir einen guten Weg eingeschlagen. Nicht anfallsfrei, aber mit Lebensqualität. Die Epi hat oft zu lebensbedrohlichen Situationen geführt. Es klingt immer so lapidar mit Epi, aber ein Anfall reicht nunmal mit Pech...Rettungswagen, Notfallmedis etc sind derzeit aus unserem Alltag verdrängt. Aber auch nur mit großem Aufwand und massiven Einbußen. Wie das mit der Rente ist, weiß ich nicht. Soweit sind wir noch nicht ;-) Generell gilt sicher, dass keine Epi der anderen gleicht und nicht vergleichbar ist. Ebenso die Auswirkungen auf die Persönlichkeit/Psyche. Ich kenne viele Epileptiker, die einfach - sagen wir mal so- ne Macke bekommen haben (Wesensveränderungen durch die Medis oder eben durch die Krankheit selbst...es ist nunmal das Gehirn und die Psyche spielt halt oft auch nicht mit, so dass das nächste Drama kommt. Oft ist Epi ja eine stoffwechselige Sache. Das kann in alle möglichen Bereiche wirken. Unterschiede zwischen fokal oder generalisiert. Zwischen Grandmal und einer Myoklonie etc. ) Epi ist und bleibt ein Arschloch, gegen das man kämpfen muss. Notfalls gegen die 50% Widerspruch einlegen und die Merkzeichen beantragen. Arztberichte diesbezüglich ggf von FAchkliniken (Bethel, Kork- Kehl etc) einfordern. Arbeiten kann er sicher noch- aber der Umfang und die Differenz sollten ja geklärt werden. Sich hinter der Krankheit - ich gehe davon aus, dass er noch nicht so alt ist- zu verstecken, ist auch Mist!!! Das tut der Psyche nicht besser, wenn er ohne Aufgabe und Sinn krank im Mitleid suhlend daheim ist. Wenn ich von meinem Kind höre:"Ich kaaaaann niiiiiicht!" sage ich klar:"Du KANNST!" Denn was soll es sonst lernen?! Ich bin nutzlos? Ich kann nichts? Auf gar keinen Fall. Ebenso Dein Mann! Er sollte was für sich und euch tun. Und dennoch seine Krankheit annehmen und damit leben UND die ihm möglichen Grenzen beachten. Einen goldenen Mittelweg!!!!! Alles Gute!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Ellert hat neben der Epi noch viele andere Baustellen und hat die 100% auch immer nur Jahreweise. Die Hoffnung dass sich das verwächst mit den Anfällen habe ich aufgegeben, in der Pubertät wurde es leider noch schlimmer dagmar


ohno

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Danke Dir für Deine Antwort. Nein, Selbstmitleid versinkt er wahrhaftig nicht! Ich bewundere ihn und hab sehr großen Respekt vor ihm, das er immer weiter macht. Augen zu und durch sozusagen. Manchmal denk ich mir, das es für mich psychisch schwerer ist wie für ihn.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von ohno

Der Arbeitgeber sollte ihm einen Arbeitsplatz zuweisen, den er trotz Erkrankung ausüben kann. Grundsätzlich hat man hierauf einen Rechtsanspruch bei vorliegender Schwerbehinderteneigenschaft. Hoffentlich ist es eine große Firma, selbst kündigen würde ich auf gar keinen Fall.


ohno

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

Ich hoffe es so! Denn der Druck und Stress in seiner bisherigen Stellung war echt nicht mehr zu stemmen (für ihn, auch wegen den Nebenwirkungen). Sein Arbeitsplatz ist auch 1 h entfernt... und Arbeitszeit von Mo-Sa. Und ja, es ist eine große Firma.


ohno

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Antwort auf Beitrag von ohno

Danke Euch allen!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

Wegen der nebenwirkungen und den grand mals ist das ja unkalkulierbar... dagmar


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja. Er hat kein Fahrverbot. VG!