Mitglied inaktiv
Hallo, soweit ich gehört habe, sollen ja alle die Ersatzleistungen wie Hartz IV, Wohngeld etc. 100 € Schulgeld pro Kind bekommen. Doch wie ist es bei Beamten, die Wohngeld erhalten??? Das Versorgungsamt weiß nichts, meint wir müssen zum Arbeitsamt das beantragen. LG und Danke Snow
MfG
ich hatte schon gelesen dass dei Kindergeldkasse das zahlen würde in dem Fall ja aber auch nichts... Ich würde mal sagen, gibt evt nichts wie so oft bei den Beamten ! versuchs mal mit schriftlichem Antrag und den Gesetzestext mit der Anspruchsgrundlage dazu dann müssen sie Dir ja einen Bescheid schicken ! dagmar
das es alle bekommen,die Harz4 oder Kinderzuschlag bekommen. Hatte bei der Kindergeldkasse angerufen,die zahlen das dann auch! Wir bekommen nämlich Kinderzuschlag und haben es im August erhalten! LG mandy
Hallo, ich glaube, wir sind nicht Einkommensschwach. Zumindest nicht nach dem unten stehendem Artikel. Nur wie dekliniert man Einkommensschwach? Ich dachte nur Einkommensschwache Haushalte bekommen, Wohngeld, Kinderzuschlag, ..., lasse in dem Fall mal Hartz IV außen vor. LG Snow Schulstarterpaket ab August 2009 Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 13.07.2009 um 19:45 Uhr (Autor: pr) VGW 1056 Im August 2009 erfolgt erstmal die Auszahlung des jährlichen Schulstarterpaketes (bisher in der Planung auch unter dem Namen Schulbedarfspaket bekannt). Das Schulstarterpaket wird ohne gesonderten Antrag für Kinder gezahlt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) oder Kinderzuschlag haben. Ebenso besteht ein Anspruch auf Leistungen des Schulstarterpaketes, wenn mindestens ein Elternteil des Kindes Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Auszahlung der Leistung erfolgt zusammen mit dem ALG II bzw. Zusammen mit dem Kinderzuschlag. Seine Rechtsgrundlage hat das Schulstarterpaket im neu geschaffenen § 24a i.V.m. § 41 I SGB II bei einem Anspruch aufgrund des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bzw. § 6a IV BKGG bei einem Anspruch aufgrund des Bezugs von Kinderzuschlag. Die Höhe der Leistung, die im Rahmen des Schulstarterpaketes gewährt wird beträgt 100 Euro pro Kind und Schuljahr. Die Auszahlung erfolgt auch zukünftig im August jedes Jahres. Eine Anrechnung auf weitere Sozialleistungen, insbesondere im Rahmen der Einkommensanrechnung beim ALG II, erfolgt nicht. Dies gilt auch, wenn zweckgleiche Leistungen aus anderen Quellen, beispielsweise Förderungen aus Stiftungen oder Stipendien, zufließen. Um Leistungen des Schulstarterpaketes zu erhalten muss das betreffende Kind eine allgemeinbildende (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule oder Sonderschule) oder berufsbildende (Berufsoberschule, Fachoberschule, Berufsgrundbildungsjahr, Fachschule oder Berufsfachschule) Schule besuchen und darf zudem das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Schulstarterpaket wird – sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen – auch für Schüler an staatlich anerkannten oder staatlich genehmigten Privatschulen gezahlt. Ebenso können Schüler, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss nach Ablauf der Schulflicht nachholen, Leistungen des Schulstarterpaketes erhalten. Kein Anspruch Leistungen des Schulstarterpaketes besteht, wenn neben dem Besuch der Schule ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht. Im Einzelfall kann die auszahlende Stelle Nachweise über den Schulbesuch verlangen. Die genannten Anspruchsvoraussetzungen müssen zum 1. August des jeweiligen Jahres (formaler Beginn des Schuljahres) vorliegen. Ob zu diesem Zeitpunkt tatsächlich Unterricht stattfindet ist hingegen unerheblich. Das Schulstarterpaket wird im August 2009 rund 1,3 Millionen mal ausgezahlt werden. Das Schulstarterpaket soll einkommensschwache Familien beim Erwerb von Schulmaterialien oder sonstigen Gegenständen, die für den Schulbesuch notwendig sind, unterstützen. Gleichwohl wird im Falle einer zweckwidrigen Verwendung nach den aktuellen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit kein Widerruf der Leistung des Schulstarterpaketes erfolgen. Mit dem Schulstarterpaket erweitert die grosse Koalition im Rahmen des Konjunkturpaketes II die bereits vor Monaten angedachten Leistungen des Schulbedarfspaketes. Im Vergleich zu der ursprünglichen (umstrittenen) Planung des Schulbedarfspaketes, dessen Leistungen nur für Schüler bis zur 10. Klasse zu gewährt werden sollten, zeigt sich der Umfang des Schulstarterpaketes nun deutlich erweitert. Die nunmehr beschlossene Regelung erweitert auch den Kreis der Leistungsempfänger erheblich, insbesonder da sie nun auch Schüler an berufsbildenen Schulen erfasst. http://www.sozialleistungen.info/news/13.07.2009-schulstartetpaket-ab-august-2009/
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder