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Rücksendung bei nichtbestellten Artikel

Rücksendung bei nichtbestellten Artikel

Rosenresli

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Mein Mann nimmt häufiger an Sportwettbewerben teil. Jetzt hat er 2 Fotos bekommen die er nicht bestellt hat. Rechnung natürlich beiliegend. Die 2 Fotos kosten fast 20 Euro und er will sie nicht behalten. Es steht schon dabei wenn man die Fotos nicht möchte kann man sie zurückschicken aber es ist kein Rückumschlag dabei. Ist das überhaupt erlaubt? Kann man die Fotos in einen Umschlag stecken und Porto zahlt Empfänger draufschreiben? Kennt sich jemand aus?


Anja1867

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Antwort auf Beitrag von Rosenresli

Würde ich so machen.... Und die Fotos vorher scannen LG Anja


Schru

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Antwort auf Beitrag von Rosenresli

Hallo Rosenresli, wenn Du die Bilder unfrei zurückschickt und der Adressat verweigert die Annahme, kommen die(Straf-) Portokosten wieder auf Dich zurück. Deshalb würde ich die Fotos nicht zurückschicken. Ich bin außerdem der Auffassung, dass Du eigentlich gar nichts machen musst, da nach § 241a BGB kein Anspruch gegen Deinem Mann begründet wurde, so dass ihn die Fotos eigentlich nichts angehen. Ein Link dazu: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=948 Falls Du doch etwas machen willst, würde ich Dir, bzw. Deinem Mann empfehlen, die Fa. per Mail auf §241a BGB hinweisen ,Ihr aber AUSNAHMSWEISE und EINMALIG bereit seit, auf ausdrücklichen Wunsch der Fa, die Fotos zurückzusenden, wenn sie Euch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (evt. innerhalb 14 Tagen) 10,-Euro überweisen (Porto zzg. Eurer Ausgaben: Umschlag; Benzin; Eure SEHR kostbare Zeit,die Ihr fürs Einkuvertieren u. zur Post fahren benötigt;).Teilt Ihnen auch mit, dass Ihr, sofern bis zum o.g. Zeitpunkt keine Reaktion auf Eure Zahlungsaufforderung erfolgt ist, die Fotos vernichten werdet. Unbedingt solltet Ihr auch darauf hinweisen, dass Ihr den Verbraucherschutz über die Geschäftsgebahren der Firma informiert und fordert die Fa. auch auf, von weiteren unbestellten Lieferungen abzusehen, da Ihr ansonsten über Euren Anwalt eine Unterlassungsverfügung anstreben werdet. Ich bin mir sicher , Ihr werdet dann nix mehr von der Fa hören, die wollen nämlich keine unbequemen Querschläger, die machen nämlich nur Arbeit ;o)) Liebe Grüße Sylvie


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Rosenresli

Bei Waren die NICHT bestellt wurden, muss entweder ein Freiumschlag anbei sein, oder aber Dein Mann braucht die Fotos nicht zurückschicken und natürlich auch nicht bezahlen. In der Tat hoffen da einige Geschäftsleute darauf das die "Kunden" der Einfachheit halber bezahlen... Also freut Euch über kostenlose Fotos! LG