Herbstsonne30
Ist ein PRIVATER Verkäufer verpflichtet, Artikel zurückzunehmen, wenn der Käufer bei Erhalt feststellt, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlt? Zwei von drei erhaltenen Artikeln sind nicht von der zugesicherten Marke. Kann man als Käufer dem Verkäufer mit rechtlichen Schritten drohen? Welche Möglichkeiten hat man? Wer trägt im Fall einer Rücksendung das Rückporto?
gehe mal von aus du meinst bei ebay?
ich hatte den fall dort grade.
hatte seeehr gut erhaltene stiefel gekauft für 30 euro und dann waren die stiefel innen über und über voller blutspritzer und richtig kleiner blutlachen..ich hätte kotzen können
.
hab das gemeldet.
normalerweise muss privat nicht zurücknehmen.ausser wenn die eigenschaften vorsätzlich falsch waren (schwer zu beweisen).du kannst nur auf die kulanz des verkäufers hoffen.
bei mir ging der rücktransport auf meine kosten was ich auch voll daneben fans..wurde von ebay aber so angeordnet
Das soll mal einer verstehen, was ist denn an Stiefeln mit Blut drin sehr guter Zustand? Ist/war der Verkäufer blind? Wie kann man denn da annehmen, dass so etwas OHNE Vorsatz in der Atikelbleschreibung vergessen wiurde? Die sind doch nicht ganz knusprig! Du hast für die Teile, obwohl falsch beschrieben und unbrauchbar, 2 Mal Porto gezahlt? LG Sabine
klar muss er zurücknehmen, wenn Mängel bestehen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Solltest du ausdrücklich 3 Teile der Marke X ersteigert haben, musst du auch alle Teile der Marke X bekommen. Auch nicht erwähnte Blutflecken in Stiefeln sind ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten.
ich hab auch mein geld wiederbekommen da ich das sofort dokumentiert habe udn ebay gemeldet habe. sie hat aber nach wie vor steif und fest behauptet da wären keien drin gewesen...sie hat imemr socken getragen....klar. naja ich hab geld für die stiefel und 1x porto bekommen..allerdings die 7 euro rückporto musste ich tragen...finde ich eherlich gesagt auch mies..naja
Hi, es gibt keine Rücknahme-Verpflichtung für private Verkäufe (zumindest nicht das Wort). Aber es gibt die Verpflichtung, den Kaufvertrag zu erfüllen gem. §§ 433 ff. BGB. Wenn einer Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, dann handlet es sich um einen Sachmangel, der den Käufer zu Nachbesserung/ NAchlieferung (geht bei gebrauchten Sachen meist schlacht) berechtigt. Wenn das nicht möglich ist, dann hat der Käufer Anspruch auf Wandelung (sprich Rückabwicklung des Kaufvertrag), Minderung und/oder Schadensersatz. Dabei hat der Verkäufer den Käufer so zu stellen, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, d.h. Kaufpreis und bezahlte Kosten für Porto etc. zurück. Gruß, Speedy
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