lotte03
Scheinbar bin ich nicht die einzige im Moment mit eBay Problemchen... Also: habe einen Artikel wie neu da wenig getragen versteigert und dafür den Betrag x plus Porto erhalten. Der Käufer ist der Meinung, der Artikel hätte Gebrauchsspuren, von wie neu könne nicht die Rede sein. Ich habe daraus die Lehre gezogen, künftig den Passus guter getragener Zustand zu verwenden und lediglich aus Kulanzgründen (!) angeboten den Artikel ausnahmsweise zurückzunehmen ( ich wollte unbeschwert in den Urlaub). So welchen Betrag erstatte ich -nach erfolgter Rücksendung- jetzt zurück? Betrag x abzüglich Porto/ plus Porto?
da es dein Fehler war und du den Artikel nicht richtig beschrieben hast musst du beide Porto auch übernehmen. So würd ichs zumindest machen, den der Käufer kann ja nichts dafür. Oder schlag Ihm vor du erstattest einen Betrag als Wiedergutmachung. LG Pia
Wenn du der Ansicht bist, dass du es korrekt beschrieben hast und der Artikel der Bescdhreibung entspricht, kannst du bei eienm Warenwert von unter 40 Euro verlangen, dass der Käufer es auf eigene Kosten zurücksendet. Dann also nur den Kaufpreis zurückerstatten. Natürlich hast du nichts in der Had, wenn der Käufer die Ware nicht zurücksendet oder so, daher ist es immer irgendwie Verhandlungssache. Weise den Käufer drauf hin und schreibe, du überweist den Warenwert zurück. Natürlich sitzt der Käufer immer am längeren Hebel und kann dich negativ bewerten oder sowas. Allerdigns kannst du das ja auch. Jule
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