Schneefreund
Hallo!
Eigentlich bin ich nur stille Mitleserin aber heute muss ich mal was loswerden. Ich habe mich gerade ziemlich geärgert.
Meine Tochter hat so ein Zahlenfahrradschloss, welches nicht wirklich mit Zahlen sondern mit Symnbolen ist. Gestern wollte sie ihr Fahrrad abschließen und nimmt das Schloss aus ihrem kleinen FAhrradkörbchen.... da hatte sie zwei Teile in der Hand. Das Teil an dem man die Symbole dreht ist einfach abgefallen. Sie hat das Fahrradschloss seit Oktober. Meine Tochter ist vier und nutzt das Schloss nur unter meiner Beobachtung oder ich mache es selbst.
Dann bin ich vorhin mit dem Schloss zu dem Supermarkt gefahren in dem ich das Teil gekauft habe und wollte es reklamieren. Ich hatte keinen Kassenzettel mehr. Aber ich habe gedacht, dass vielleicht ja auf Kulanz was geht.
Die Frau an der Kasse konnte da nichts zu sagen und hat ihre Kollegin dazugerufen. Von der habe ich nicht einmal einen "Guten Tag" gewünscht bekommen. Sie schaute sie das Teil an und sagte nur "da kann man nichts machen". Ich erwiderte dann dass es einfach echt ärgerlich ist, weil das Teil gar nicht so alt ist. Sie nahm das Schloss dann fast kommentarlos mit und kam nach 2 Minuten zurück und sagte. "Nee da kann ich nichts machen. Da ist ja keine Garantie drauf. Und einen Kassenzettel hätten Sie ja eh nicht. Außerdem sieht es nicht so aus, als wäre es einfach rausgefallen. Das sieht ja eher aus wie durchgeschnitten. Sonst würde das ja anders aussehen!" Ich dann:"Sie unterstellen mir jetzt hier das ich das SChloss absichtlich kaputt gemacht habe, oder es durchgeschnitten habe?" Sie sagte:"Ja, nein!" AHA!!!!!! Ich habe mich umgedreht und habe den Laden verlassen.
Jetzt ärgere ich mich total. Ich hätte den Filialleiter verlangen sollen.
Dass sie es nicht umtauschen, das ist die eine Sache aber die Unterstellung ich hätte es absichtlich kaputt gemacht ....also das schlägt dem Fass doch den Boden aus!!!!
Ich weiß ihr könnt mir auch nicht wirklich helfen. Aber ich musste es mal los werden .... hab mich einfach so geärgert!
Danke fürs Lesen!
Lg, Schneefreund
schau im Netz nach einer Kontaktemail-Adresse der Zentrale und schildere dort den Vorfall. Erstens brauchst du bei einem Mangel keinen Kassenbon und 2. find ich die Unterstellung und die herangehensweise des Ladens schrecklich. Wir haben das Schloß übrigens auch, wobei der Hit ist es wirklich nicht :-(
wende dich direkt an die firma. ist oft viel erfolgreicher.ich glaube die schlösser sind von prophete. wir haben davon 2 zu weihnachten bekommen. das kann ja ein spaß werden... lg christine
(auch wenn sich die Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ... 1. dürfen sie SO mit dir gar nicht reden 2. wart ihr beim einkauf zufällig zu zweit? dann genügt, dass dein miteinkäufer bestätigt, dass der artikel da zu dem zeitpunkt gekauft wurde 3. zufällig mit karte bezahlt? dann reicht der kontoauszug - auch wenn die geschäfte das gar nicht gerne sehen 4. beschwerdemail an chef/zentrale
Hallo, lass dir dasnicht bieten. Die VK haben im Normalfall Namensschilder. Ich würde da noch mal hingehen, würde den Ausdruck aus dem vorherigen Posting mitnehmen und der VK mal unter die Nase halten. Ihren Namen würde ich mir dann auf jeden Fall mal merken und an die Zentrale eine Mail schreiben mit Namen der VK. Ich finde den Umgang, den sie sich dir gegenüber geleistet hat, unter aller Kanone und der würde bei mir definitiv nicht durchgehen. Liebe Grüße Sabine
Hi, es ist zwar richtig, dass es nicht unbedingt auf den Kassenbon als Beleg ankommt, doch die anderen genannten Beweismöglichkeiten sind alle sehr vage und nicht wirklich aussagekräftig. Daher besteht ebenso eine Wertungsmöglichkeit des VK. Was soll bitte ein Kontoauszug belegen, außer der Tatsache, dass du am Tag X bei Y eingekauft hast? In dem Betrag kann alles enthalten sein - von 5 Milchtüten über ein Fahrradschloß. Würde ich weder als VK noch als Richter als Beweis für den Kauf eines Schlosses so akzeptieren. Ein Miteinkäufer - vielleicht noch aus dem Familienkreis? - freie Beweiswürdigung - kann aber muss der VK nicht akzeptieren. Kurz: Ein wirkliches Argument ist nur der konkrete Kaufnachweis = Kassenbon, alles andere ist Kulanz des VK und daher eine Sache deines Auftretens und Argumentierens. Daher erscheint mir einzig die Wortwahl und Reaktion des VK kritikwürdig, nicht die Entscheidung an sich. Gruß, Speedy
tja, diese beweismittel wurden per gerichtsbeschluss festgelegt ich habe bei takko schonmal den kontoauszug nehmen müssen, weil kassenbon irgendwie weg war. eig. räume ich die alle immer auf, ich vermute, der ist in der einkaufstüte geblieben und verschollen. und takko wusste auch, dass sie das akzeptieren müssen, auch wenn daraus nicht hervorgeht, was ich gekauft habe und wie teuer es war
Bei Aldi-Süd konnten die das mit dem EC-Beleg sehr wohl nachvollziehen. Da stand irgendeine Nummer drauf, mit der sie die Rechnungsinhalte abfragen konnten (ich weiß allerdings nicht wie; die haben den Beleg mit ins Büro genommen). LG
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