Mitglied inaktiv
Das habe ich dem Käufer nun über ebay mitgeteilt, reicht das so? "Ich habe jetzt 1 Monat gewartet. Ich habe bis jetzt keinerlei Reaktion erhalten. Ich trete heute, dem 22.05.2009 vom Kauf zurück. Der Ersteigerer hat hiermit keinen Anspruch mehr auf den Artikel (Hose)" Geschrieben habe ich bisher immer über ebay, Frist habe ich zum zahlen gegeben. Hab über ebay angemahnt, Verkäufer wurde wegen Nichtzahlens angemahnt, meine Provision habe ich zurück. Mag dem Typen nun nicht mehr verkaufen und vom Rumliegen wird die Hose nicht besser. Also, reicht das oben aus, damit ich dem Käufer nichts mehr schuldig bin? Ich will die Hose nämlich wieder einstellen.
Ich denke ja, das ist ok...aber musst du nicht eh über ebay gehen, damit du dein Geld wieder bekommst?
VG Madlen ![]()
habe alles über ebay laufen lassen. Aber die Frage ist, wenn dem nun doch noch in XXX Wochen einfällt zu bezahlen, dass ich dann nicht doch noch verpflichtet bin dem die Hose zu verkaufen. Deshalb der offizielle Rücktritt. LG Steffi
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