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Reha - Haftung bei Sachschaden/Verlust

Reha - Haftung bei Sachschaden/Verlust

ohno

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Hallo! Mein Mann hatte in der Reha beim Sport einen (kleineren) Unfall. Er ist freitags dort gestürzt, abseits der Gruppe, da die anderen ein schnelleres Tempo hatten. Hat also direkt keiner mitbekommen, er hat es gegenüber der Therapeutin am Ende der Stunde erwähnt, sie hat aufs Handgelenk gesehen und das wars. Jedenfalls hat er beim Sturz auch noch seine Brille verloren. Am Montag drauf wurde er entlassen, die Rehazeit war um. Zu Hause ist er gleich zur Hausärztin, da Hand- und Fußgelenk blau und dick waren, Fuß ist heute noch sichtbar. Meine Frage: Wie ist das denn mit der Haftung? Auch insbesondere wg dem Verlust der Brille? Worüber ist die versichert? Schmerzensgeld kann man ja wohl keines geltend machen, war ja keine Fremdeinwirkung. Aber der Sachschaden ist ja da. Auf der HP der Klinik find ich keine Hinweise, normalerweise muss man ja aber über eine Unfallkasse versichert sein... Danke und viele Grüße, ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

Wenn er hinfällt muss doch die Brille da irgendwo gelegen haben ? dagmar


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Versteh ich irgendwie nicht so richtig. Er fällt hin, die Brille auch, warum hebt er sie nicht auf? Warum meldet er nicht sofort den Verlust? Die Ärztin sieht es sich an und geht. Es schmerzt immer noch, warum ist er nicht nochmal zur Ärztin? Also wenn du jetzt von nem Kind gesprochen hättest, könnte ich es evtl. verstehen aber du sprichst hier von deinem Mann, oder? Vielleicht solltest du ihm mal etwas mehr selbstverantwortung überlassen, jhört sich sehr unselbstständig an dein Gatte. Achso, wenn er sie verliert haftet keiner, denk ich. Außer ihr selbst habt eine Brillenversicherung, da ist verlust oftmals mit dabei.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Er hatte sie in einer Brusttasche, da sie ihm durch das Schwitzen wohl immer von der Nase gerutscht ist. Ihm ist also erst später aufgefallen, dass er sie irgendwo im Gelände verloren hat :-( Spätere Suche war ergebnislos. VG!


ohno

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

Weil es freitags mit der letzten Anwendung passiert ist und in dieser Klinik alle Ärzte und Verwaltungspersonal ab freitags früh-abends im WE sind. Da ist dann keiner mehr vor Ort. Und die Schwellung und Verfärbung kam übers WE und montags ist er eh heim und daher direkt zum Arzt hier bei uns. Brillenversicherung besteht, ich guck mir mal den Umfang an. VG ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

ich dachte die fiel ihm von der Nase... dagmar


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ja das dachte ich auch, deshalb war ich so verwundert. Ok, also in unserer Brillenversicherung ist der verlust der brille mitversichert und dass ist nur diese günstige fielmann-brillen-versicherung. Mein Vater hat die auch schon genutzt.


speedy

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Antwort auf Beitrag von ohno

Hi, die Reha-Einrichtungen haften nicht für mitgebrachtes Privateigentum, so auch nicht für die Brille. Ist aber im Krankenhaus etc. nicht anders. Die Verletzung ist über die normale KV abgedeckt, eine spezielle Unfallversicherung während der Aufenthaltsdauer in einer med. Einrichtung ist mir nicht bekannt. Kann man aber bestimmt in der Verwaltung nachfragen. Gruß, Speedy